Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt, dass typische Familien keinen Vorteil durch die Familienversicherung haben.
(firmenpresse) - Bei einem Vergleich stellte sich heraus, dass Familien tatsächlich mehr bezahlen, als sie während der Familienphase an Gesundheitskosten verursachen. Erst ab 4 Kindern ändern sich die Zahlen zum Positiven für die Familie. Doch hat die statistische Durchschnittsfamilie nur 1,4 Kinder. Die Gründe hierfür liegen u.a. im altersabhängigen Verlauf der Gesundheitskosten bei Familien. Auch belaufen sich die Gesundheitskosten nur im ersten Lebensjahr auf Eur 4.000 bis 5.000 pro Jahr. Bis Ende 40 belaufen sich die Kosten auf Eur 1.000 bis 2.000 pro Jahr. Also verursachen nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene relativ geringe Gesundheitskosten.
Erst im höheren Alter steigen die Gesundheitskosten wieder, so wird ab Mitte 60 die Grenze von Eur 3.000 überschritten, ab ca. 80 Lebensjahren die von Eur 5.000. Man kann also sagen, dass Familien die Gesundheitskosten anderer Versicherter mitfinanzieren. Die Entlastung von Familien mit Kindern ist somit also nicht gegeben.
Die Studie " Solidarität in der GKV: Was leistet die beitragsfreie Familienversicherung?" befasst sich mit einer effektiven Entlastung der Familien. Demnach ist schon allein die Beitragsberechnung in der GKV ein zentrales Problem, da diese sich allein nach den beitragspflichtigen Einnahmen als Indikator für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtet. Wie viele Personen von diesem Einkommen aber abhängen, wird nicht berücksichtigt. Damit muss ein gut verdienender Single sowie eine gleich hoch verdienende mehrköpfige Familie gleich viel bezahlen.
Des Weiteren kommt hinzu, dass die Einkommenserhebung auch noch von der Verteilung der Einkommen in einer Familie abhängt. So werden gleich hoch verdienende Ehepaare zu höheren Beitragen verpflichtet als wenn ein Ehepartner ein Einkommen über die Beitragsbemessungs-Grenze hinaus und der andere nur wenig oder gar nichts verdient. Zur Lösung dieses Problems wird eine steuerfinanzierte Familienunterstützung vorgeschlagen. Es sollte ein Existenzminimum pro Person definiert werden, auf das keine Beiträge in der GKV erhoben werden dürfen. Es sollte vor allem auch steuerfinanziert sein, damit es nicht zu undiskutablen Steigerungen des Beitragsatzes in der GKV kommt.
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