(ots) -
Gut versichert durch das Studium
Mit dem Start des Wintersemesters beginnt für viele Schulabgänger
ein neuer Lebensabschnitt. Jetzt ändern sich jedoch nicht nur das
Umfeld und die Aufgaben - auch der Versicherungsschutz muss nun neu
überprüft und eventuell angepasst werden. Aber welche Policen
brauchen Studenten eigentlich?
"Genau wie Auszubildende oder Arbeitnehmer sollten sich Studenten
gegen Schadensfälle, Krankheit oder weitere Gefahren absichern.",
sagt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. "So muss
beispielsweise schon bei der Immatrikulation nachgewiesen werden,
dass der angehende Student krankenversichert ist." Ist dieser bereits
bei seinen Eltern mitversichert und hat das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet, ist eine eigene Krankenversicherung allerdings unnötig.
"Aufpassen sollten jedoch Studenten, die einen Nebenjob annehmen.
Überschreitet der regelmäßige monatliche Verdienst die Grenze von 385
Euro bzw. 450 Euro als Minijobber, müssen auch Studenten eine
separate Krankenversicherung abschließen.", erklärt Gawarecki.
Besonders empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten
Haftpflichtversicherung. Besitzen die Eltern bereits eine
Haftpflichtpolice, brauchen Studenten in der Regel keine eigene
private Haftpflichtversicherung abzuschließen. "Das muss aber nicht
bei jedem Vertrag der Fall sein. Viele Versicherungen beschränken die
Familienversicherung beispielsweise auf das Erststudium. Hier lohnt
sich ein Blick in das Kleingedruckte der Versicherungspolice", rät
Gawarecki.
Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann bereits für
Studenten sinnvoll sein. Sie profitieren aufgrund ihres Alters von
besonders günstigen Beitragssätzen. Einige
Berufsunfähigkeitsversicherungen knüpfen ihre Zahlungen jedoch an
bestimmte Bedingungen und zahlen beispielsweise erst, wenn mindestens
zwei Drittel des Studiums absolviert wurden. Eine umfangreiche
Beratung durch einen unabhängigen Finanzberater ist deshalb wichtig.
"Studenten, die viel reisen, sollten außerdem nicht vergessen,
eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.", empfiehlt
Gawarecki. Die Police gilt für Reisen bis zu 45 Tagen und zahlt
beispielsweise ambulante und stationäre Behandlungen im Urlaub sowie
einen eventuellen Rücktransport in die Heimat, sofern dieser
medizinisch notwendig ist.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Versicherungen finden
Sie auf www.drklein.de/versicherung.html.
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