Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken schützt vor Gewinnspielen am Telefon, hohen Abmahngebühren und unseriösen Inkassounternehmen
(firmenpresse) - Der Bundesrat hat am 20.09.2013 ein Gesetzespaket verabschiedet, das Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken schützen soll.
Konkret beinhaltet das Paket Maßnahmen gegen unlautere Telefonwerbung, Maßnahmen zur Bekämpfung unseriöser Inkassotätigkeit sowie Schutzmechanismen von unkontrollierten Abmahnungen im Urheberrecht.
Das Gesetz soll die Verbraucher vor bestimmten Geschäftspraktiken schützen und durch Verbotstatbestände sowie weitere Maßnahmen die finanziellen Anreize für diese Praktiken eindämmen.
Als Problemfall stellten sich in der Vergangenheit immer wieder die am Telefon abgeschlossenen Gewinnspiele bzw. Gewinnversprechungen heraus. Ein Abschluss eines Vertrages, der ein Gewinnspiel zum Inhalt hat ist nunmehr telefonisch nicht mehr möglich. Solche Verträge müssen inzwischen schriftliche abgefasst werden. Bei Verstößen infolge unerlaubter Werbung drohen Bußgelder bis zu 300 000 ?.
Ebenso sollen Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen geschützt werden. Die Abmahngebühren für Rechtsanwälte werden gesetzlich gedeckelt, da nunmehr der Streitwert bei Urheberrechtsstreitigkeiten in denen eine natürliche Person für den Privatgebrauch eine Urheberrechtsverletzung begeht, auf 1000 ? festgesetzt wird.
Auch die Inkassotätigkeit soll transparenter werden. Aus der Rechnung muss klar ersichtlich sein, für wen das Inkassounternehmen tätig geworden ist und wie sich der geforderte Betrag konkret zusammensetzt. Durch das Gesetz wird der Verbraucherschutz weiter gestärkt.
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