25.09.2013 – Das Emissionshaus Wölbern Invest KG kommt seit Jahren nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Die Festnahme von Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte markiert einen neuen Höhepunkt der Negativberichte. Aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe sind die betroffenen Anleger zu Recht stark verunsichert.
(firmenpresse) - Bankhaus Wölbern gegen Wölbern Invest
Seit Jahren schafft es die Wölbern Invest KG immer wieder, mit negativen Schlagzeilen auf sich aufmerksam zu machen. Im Mittelpunkt des ersten juristischen Schlagabtauschs stand eine millionenschwere Forderung des inzwischen notleidenden Bankhauses Wölbern gegen die Wölbern Invest KG sowie gegen Wölbern-Chef Schulte. Dem Vernehmen nach soll die Wölbern Bank das diesbezügliche Gerichtsverfahren für sich entschieden haben. Über die Hintergründe der Auseinandersetzung ist demgegenüber nichts bekannt.
Wölbern Invest gegen Wölbern-Anleger
Damit aber nicht genug: Als nächstes – Anfang 2012 – wurde bekannt, dass die Geschäftsleitung von Wölbern Invest plant, die Anleger von mehr als zwanzig Immobilienfonds über einen Cash-Pool (sog. Liquiditätsmanagementsystem) abstimmen zu lassen. Das Ziel ist, sich mit den liquiden Mitteln der Fondsgesellschaften untereinander im Bedarfsfall Kredite zu geben, um – so die Begründung der Geschäftsleitung – die Liquiditätslage aller Gesellschaften zu verbessern. Da nicht alle betroffenen Anleger sich hiermit einverstanden erklären wollten, wurde das Landgericht Hamburg eingeschaltet, um dem jeweils betroffenen Fonds die Teilnahme am Cash-Pool zu untersagen. Das Landgericht Hamburg und in der Folge auch das Hanseatische Oberlandesgericht gaben den klagenden Anlegern insgesamt Recht.
Die Streitigkeiten zwischen den Anlegern und dem Wölbern-Chef Schulte sind gleichwohl nicht erledigt. Gleich mehrere Fonds betreiben aktuell die Absetzung von Schulte als Geschäftsführer. Im Fall des Immobilienfonds Österreich 04 konnten die Anleger hierbei einen Erfolg erzielen, nachdem das Landgericht Hamburg eine von Schulte erwirkte einstweilige Verfügung gegen dessen Abwahl wieder einkassiert hat. Damit geht die erste Runde der Auseinandersetzung an die Anleger. Dem Vernehmen nach will das Emissionshaus Wölbern Invest den Rechtsweg weiter ausschöpfen und für den Verbleib Schultes in der Fondsgeschäftsführung kämpfen.
Staatsanwaltschaft gegen Wölbern-Chef
Nach der Inhaftierung von Wölbern-Chef Schulte dürfte die Neubesetzung der Fondsgeschäftsführung ohnehin ganz oben auf der Agenda stehen. Schwer wiegen die Vorwürfe, die gegen Schulte erhoben werden: So ist die Rede von gewerbsmäßiger Untreue in mehr als 300 Fällen, durch welche der Beschuldigte – so das Manager Magazin – insgesamt 137 Millionen EURO aus den Immobilienfonds unrechtmäßig abgezweigt haben soll. Auch von persönlicher Bereicherung durch Schulte in zweistelliger Millionenhöhe ist dabei die Rede.
 
Anleger sollten Ansprüche prüfen lassen
Die betroffenen Anleger des Emissionshauses Wölbern Invest sollten nicht erst abwarten, bis sich herausstellt, ob die gegen den Wölbern-Chef Schulte erhobenen Vorwürfe zutreffen und ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass einige der Wölbern-Fonds nicht besonders gut laufen, sollten die betroffenen Anleger Schadenersatzansprüche prüfen lassen, ehe es hierfür zu spät ist. Den Betroffenen wird empfohlen, hierfür den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen an den Wölbern-Fonds durch Banken und Sparkassen vertrieben. Banken sowie Sparkasse, aber auch die sog. freien Anlageberater sind verpflichtet, die Anleger vor Vertragsabschluss umfassend über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände vollständig und richtig aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den weitreichenden Verlust- und Haftungsrisiken sowie der schlechten Ausstiegsmöglichkeiten insbesondere auch der Hinweis auf die Vergütungen, die für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen fließen. Bei geschlossenen Fondsbeteiligungen werden nicht selten mehr als 15 % des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Fondsobjekte.
Immer wieder berichten geschädigte Anleger, dass Banken und deren Berater im Verkaufsgespräch keine oder nur unvollständige bzw. falsche Angaben über ihre Vertriebsvergütungen gemacht und anstelle der gebotenen Risikoaufklärung das Verlustrisiko schöngeredet oder gar negiert haben. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über die Vertriebsvergütungen führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Schadenersatzanspruch. Nach der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte haben Betroffene Anleger daher in vielen Fällen gute Aussichten, im Wege des Schadensersatzes eine vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung zu erreichen.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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