Ein Paket, ein Anschluss
(PresseBox) - Die sogenannten Triple-Play-Pakete beinhalten Telefon, Fernsehen und Internet. Immer mehr Kabel- und Telefonanbieter nehmen die Kombipakete in ihr Angebot mit auf. Marleen Frontzeck von teltarif.de hat sich die Tarife mit den schnelleren 32- bis 50-MBit/s-Anschlüssen näher angeschaut und rät: "Interessierte Verbraucher sollten vor der Wahl eines Triple-Play-Paketes prüfen, welche Anbieter bzw. Anschlüsse vor Ort generell verfügbar sind. Denn je nach Standort variiert die Kabel- und DSL/VDSL-Versorgung." Für Geschwindigkeiten über 20-MBit/s ist allerdings ein VDSL- oder Kabelanschluss notwendig.
Beim Kauf der Triple-Play-Pakete ist zu beachten, dass versteckte Kosten durch einen erforderlichen Kabelanschluss oder weitere Zusatzoptionen entstehen können. Kunden sollten sich daher im Vorfeld auch über diese Gebühren beim Anbieter informieren. "Automatisch ausgewählte Zusatzoptionen der Triple-Play-Anbieter, wie Sicherheits- oder Filmpakete kosten oft nach Ende des Gratis-Zeitraums, wenn sie nicht aktiv gekündigt werden", weiß Frontzeck.
Zudem benötigt der Kunde eine entsprechende Hardware in Form eines WLAN-Routers für Internet und Telefonie sowie für den Fernsehempfang zusätzlich einen HD-Receiver oder HD-Recorder. "Die notwendige Hardware für Internet und Fernsehempfang kann der Kunde über die Vertragslaufzeit entweder mieten oder bei Vertragsabschluss kaufen. Es lohnt sich, den Mietpreis über 24 Monate und den Kaufpreis des jeweiligen Gerätes zu vergleichen", rät Frontzeck.
Eine tabellarische Ãœbersicht und weitere Informationen zu den Triple-Play-Tarifen finden Sie unter:
http://www.teltarif.de/triple-play-pakete-ueberblick
teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, 26.09. 2013).
teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, 26.09. 2013).