(ots) - Zielgesellschaft: Joyou AG; Bieter: GraceB S.Ã r.l.
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Ãœbernahmegesetzes (WpÃœG)
Bieter:
GraceB S.Ã r.l.
46A, avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Luxemburg
eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre
de Commerce et des Sociétés) unter der Registernummer B 179188
Zielgesellschaft:
Joyou AG
Winterstraße 4 - 8
22765 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106431
ISIN: DE 000A0WMLD8
WKN: A0WMLD
Die GraceB S.à r.l ('GraceB') hat heute entschieden, den Aktionären der
Joyou AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes
anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) der Joyou AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie (die 'Joyou-Aktien') zu erwerben.
GraceB beabsichtigt, vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der
Angebotsunterlage, den Aktionären der Joyou AG für ihre Joyou-Aktien eine
Gegenleistung in bar in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises gemäß § 31
Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ('WpÜG') i.V.m. §§ 3 bis 5
der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei
Ãœbernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÃœG-Angebotsverordnung') anzubieten.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache sowie in
einer unverbindlichen englischsprachigen Ãœbersetzung) mit den genauen
Bestimmungen des Angebots und weiteren, das Angebot betreffenden
Informationen erfolgt im Internet unter
http://www.grace-offer.com.
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden
nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den
Inhabern von Aktien der Joyou AG wird dringend empfohlen, die maßgeblichen
das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung
durch GraceB zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Investoren und Inhaber von Aktien der Joyou AG können diese Dokumente,
sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite
http://www.grace-offer.com/ einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die
Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz
zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von Aktien der Joyou
AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Joyou-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Joyou-Aktien dar
und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer
sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch GraceB.
Ein Angebot zum Erwerb der Joyou-Aktien erfolgt nur durch die
Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die von GraceB rechtzeitig
veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren
Bestimmungen richten. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von
den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben
sind, unterscheiden.
Den Aktionären der Joyou AG wird dringend empfohlen, unabhängigen Rat
einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der
Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für Joyou AG zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÃœG und der WpÃœG-Angebotsverordnung
sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts
unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen
anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Kanadas,
Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts erfolgt nicht.
Mit Ausnahme einer Pflichtveröffentlichung der Muttergesellschaft der
GraceB, der LIXIL Group Corporation, Japan, nach japanischem Recht und
dortigen Börsenvorschriften sind keine sonstigen Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Ãœbernahmeangebots
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
worden. Die Aktionäre der Joyou AG können nicht darauf vertrauen, sich auf
Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als
der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der
infolge der Annahme des Ãœbernahmeangebots zustande kommt, wird
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist
in Ãœbereinstimmung mit diesem auszulegen.
GraceB hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Ãœbernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Weder GraceB noch die mit GraceB gemeinsam handelnden
Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner
Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer
mit dem Ãœbernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Luxemburg, 26. September 2013
GraceB S.Ã r.l.
Die Geschäftsführung
Ende der WpÃœG-Meldung
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart