(ots) - Seit August 2013 hat Finanzchef24 auch die
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Programm. Dabei handelt
es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und
Firmen, bei denen ein Berufsversehen oder Fehler echte
Vermögensschäden zur Folge hat. Sie kommt für Forderungen seitens
Dritter auf, welche die Existenz des Unternehmers massiv gefährden
können.
Fehler passieren, davon kann so mancher Unternehmer oder
Selbstständige ein Lied singen. Oft lassen sie sich beheben,
wiedergutmachen oder wenigstens die Folgen abmildern. Doch was, wenn
nicht? Was, wenn der Kunde oder Klient durch einen Fehler oder ein
Versehen des Unternehmers einen finanziellen Schaden erleidet, ihn
haftbar macht und einen Ausgleich fordert? Diese Forderungen - sogar
schon ein behauptetes berufliches Versehen - können den Unternehmer
empfindlich treffen, oftmals sogar seine gesamte berufliche Existenz
gefährden.
Wer braucht sie?
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung lohnt sich für
Dienstleister, die fremde Vermögensinteressen wahrnehmen oder
beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend,
beurkundend oder aufsichtführend für andere tätig werden. Dazu
gehören IT-Dienstleister, Architekten, Verwalter von
Wohnungseigentumsgemeinschaften, Rechtsanwälte, Sachverständige,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Ärzte und Eventmanager.
Bestellt letzterer für ein Musikfestival beispielsweise 5000
Programmhefte auf Basis einer falschen Druckvorlage, müssen die
korrekten 5000 Hefte im Expressverfahren nachgedruckt werden. Diese
Kosten verlangt der Veranstalter vom Eventplaner zurück. Aber auch
falsche oder unterlassene Beratung, fehlerhafte Datenbanken oder
verpasste Einreichfristen sind Versehen, die abgesichert werden
müssen.
Was kann sie?
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sichert Unternehmer
und Selbstständige für den Fall ab, dass sie einem Kunden oder
Mandanten einen "echten" Vermögensschaden zufügen ("unechte"
Vermögensschäden werden im Normalfall von der
Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt). Sie wehrt unbegründete
Haftpflichtansprüche ab und zahlt bei berechtigten Ansprüchen die
erforderliche Entschädigung inklusive der Übernahme möglicher Kosten
für die Rechtsverteidigung. All das bis zur Höhe der vereinbarten
Deckungssumme.
Wo bekommt man sie?
Im August 2013 wurde das Produktportfolio von Finanzchef24 um die
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erweitert. Auf
www.finanzchef24.de können sich Unternehmer umfassend informieren und
die Tarife der verschiedenen Anbieter vergleichen - vor allem, was
Leistungsumfang und Ausschlusskriterien betrifft. Auf Basis der
Angaben des Unternehmers zu seinem Betrieb erstellt Finanzchef24 eine
detaillierte Risikoanalyse, welche die Grundlage für das passende
Versicherungsangebot darstellt. Entscheidet sich der Unternehmer für
eine Option, kann er sofort online abschließen. Und wer zusätzliche
Betreuung benötigt, wird von einem Expertenteam telefonisch beraten.
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Ist das "Kind in den Brunnen" gefallen und der Fehler passiert,
ist es zu spät für den Abschluss der entsprechenden Versicherung.
Deshalb ist es ratsam, gleich zu handeln und sich direkt den
passenden Schutz für sich und sein Unternehmen zeigen zu lassen.
Finanzchef24 kennt und findet als unabhängiger Berater im Internet
die besten Tarife, damit Unternehmer ruhig schlafen können.
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