(ots) -
Angesichts wachsender Versorgungslücken darf der europäische
Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung als effizienteste Form
kapitalgedeckter Vorsorge nicht durch überzogene Richtlinienvorhaben
beschädigen. EU-Standards müssen praxisgerecht sein.
Niedrigzinspolitik belastet Betriebsrentensysteme. Weitere
Belastungen durch Reduzierung von Unverfallbarkeitszeiten und
Mindestalter, kontraproduktive Dynamisierungsregelungen und Schaffung
unnötigen Verwaltungsaufwandes müssen unterbleiben.
Fördern statt schädigen muss die Devise für die EU sein
Solvency II für Betriebsrenten konnte zwar abgewendet werden, aber
nun belasten die Folgen der EU-Niedrigzinspolitik alle Sparvorgänge
und es drohen weitere Belastungen in Form eines geänderten
Richtlinienvorschlages zur Begründung und Wahrung von
Zusatzrentenansprüchen. "Einer Säule der Altersversorgung, die eine
so wichtige Rolle im Reformprozess der deutschen Rentenpolitik
wahrnehmen soll, darf man nicht gleichzeitig solche Lasten
aufbürden", mahnte aba-Vorsitzender Heribert Karch heute in Berlin
anlässlich des zweiten Tages der aba-Herbsttagung, der ganz im
Zeichen von EU-Themen stand. "Europa muss Betriebsrenten fördern und
darf sie nicht beschädigen. Noch immer haben 60% der europäischen
Arbeitnehmer keine Aussicht auf eine Betriebsrente. Diese Richtlinie
wird ihre Position nicht verbessern, sondern die Eintrittshürden
erhöhen und die Arbeitgeber demotivieren", erklärte der
aba-Vorsitzende.
Verbreitung der Betriebsrenten ermöglichen statt das Gespenst der
Betriebsrente als Mobilitäts-Killer an die Wand zu malen
"Wenn ein Betriebsrentenversprechen ein Mobilitätskiller wäre,
dann wäre sie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht so
begehrt", gab Karch zu bedenken. Die Gestaltung von Betriebsrenten
muss stets unter Abwägung verschiedener Aspekte erfolgen. "Bei
vernünftiger Abwägung ist nicht Freizügigkeit der Arbeitnehmer
innerhalb der EU das Gebot der Stunde, sondern Attraktivität und vor
allem deutlich stärkere Verbreitung der Betriebsrenten", betonte er.
"Die EU-Niedrigzinspolitik verteuert bereits die betriebliche
Altersversorgung. Mit weiteren Kostentreibern in Form von reduzierten
Unverfallbarkeitsfristen, weiterer Reduzierung von Min-destaltern,
unzeitgemäßen Dynamisierungsregeln, überzogenen Informationspflichten
würde man mehr Schaden anrichten als Nutzen schaffen", erklärte der
aba-Vorsitzende. "Der Bundesregierung muss zudem klar sein, dass eine
Reduzierung von Mindestalter und Unverfallbarkeitsfristen einer
steuerlichen Flankierung bedarf. Unverfallbar kann nur sein, was zu
dem Zeitpunkt auch ausfinanziert ist", warnte er. "Die geplante
Richtlinie darf sich nur auf Neuzusagen beziehen. Tarifpartner
brauchen Spielraum für branchenspezifische Gestaltungen", forderte
Karch.
aba fordert eigenständiges Aufsichtsregime von der EU
Im Herbst will die EU-Kommission einen Vorschlag für eine
überarbeitete Richtlinie über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-RL II) mit den
Schwerpunkten "Verbesserung der Governance, Transparenz und
Berichterstattung der EbAV" vorlegen. Die aba begrüße es, dass das
Richtlinienvorhaben keine Eigenmittelanforderungen basierend auf der
unangemessenen 1:1-Ãœbertragung des Solvency-II-Formelwerks vorsieht.
"Wir brauchen nun ein eigenständiges Aufsichtsregime für
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Neue Governance-
und Reportingverpflichtungen darf es nur bei zu erwartendem Mehrwert
zu verhältnismäßigen Kosten geben. Die Inhalte der Richtlinie müssen
betriebsrentenspezifisch sein." Hängepartien in Form vorläufiger
Regelungen seien kontraproduktiv. "Die neue Richtlinie muss
nachhaltig Sicherheit für alle Akteure schaffen" forderte der
aba-Vorsitzende.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau
der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im
Öffentlichen Dienst ein.
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aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.,
Berlin
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Klaus Stiefermann
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