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Anmoderationsvorschlag:
Verspätete oder gestrichene Flüge: Das sorgt immer wieder für jede
Menge Stress und Ärger. Egal, ob man auf Urlaubs- oder auf
Geschäftsreise ist. Laut EU-Recht kann in so einem Fall jeder
Passagier zwar eine Entschädigung verlangen, doch manchmal wartet man
darauf monatelang. Und immer öfter reagieren die Fluggesellschaften
auch erst, wenn man einen Anwalt einschaltet. Welche Ansprüche Sie
haben und wie Sie die am besten durchsetzen, weißt der auf solche
Fälle spezialisierte Rechtsanwalt Christian Hormann.
O-Ton 1 (Christian Hormann, 0:15 Min.): "Der Passagier eines
verspäteten oder annullierten Fluges hat den Anspruch auf die so
genannte Ausgleichsleistung nach Artikel 7 der
Fluggastrechteverordnung. Das bedeutet, dass er einen Betrag zwischen
250 bis 600 Euro - abhängig von der Flugdistanz - geltend machen
kann."
Sprecherin: Damit das am Ende auch klappt, sollte jeder betroffene
Fluggast aber vor Ort erst einmal ein paar handfeste Beweise sichern.
O-Ton 2 (Christian Hormann, 0:31 Min.): "Das heißt, er sollte sich
entweder die Verspätung von der Fluglinie bestätigen lassen. Oder
über ein Fotohandy sich die entsprechenden Bilder besorgen, die die
Verspätung dokumentieren. Aber er kann zum Beispiel auch Mitreisende
als Zeugen angeben und sollte sich dafür die Adresse und die
E-Mail-Anschrift aufschreiben. Er sollte dann, wenn er wieder zu
Hause ist, den Anspruch gegenüber der Airline selber geltend machen -
und da bitte unbedingt darauf achten, dass er der Airline eine
konkrete Frist zur Zahlung setzt."
Sprecherin: Selbst wer all das beherzigt, kann sich aber lange
noch nicht sicher sein, dass er die ihm zustehende Entschädigung auch
wirklich bekommt.
O-Ton 3 (Christian Hormann, 0:23 Min.): "Das Hauptproblem, was
dann auftritt, ist, dass die Airlines entweder nicht antworten oder -
wenn sie antworten - den Anspruch mit oft sehr fadenscheinigen
Gründen zurückweisen. Das bedeutet, dass manchmal technische Defekte
als Grund vorgeschoben werden, obwohl diese nach der Verordnung ganz
klar keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen."
Sprecherin: Dann hat man allerdings immer noch die Möglichkeit,
vor Gericht zu gehen und Klage einzureichen.
O-Ton 4 (Christian Hormann, 0:30 Min.): "In unserer Kanzlei, die
auf die Fluggastrechte spezialisiert ist, kann ich sagen, dass wir
circa 90 Prozent der Fälle gewinnen vor Gericht. Die Kosten sind in
erster Linie für die Passagiere, die über eine
Rechtsschutzversicherung verfügen, kein Problem. Denn die
Rechtsschutzversicherungen decken glücklicherweise diese Kosten für
die Passagiere ab. Das kann sehr bedeutend sein, da manchmal die
Kosten im Ausland wie auch Sachverständigenkosten vor Gericht sehr
hoch sind und Passagiere hier mit einer Rechtsschutzversicherung sehr
geschützt sind."
Abmoderationsvorschlag:
Ein Beitrag von Jessica Martin. Weitere Informationen dazu sowie
zu Entschädigungen für Bahn- Schiffs- und Busreisende finden Sie im
Internet beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
unter www.gdv.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
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Pressekontakt:
Stephan Schweda
Tel.:030/2020-5114
Mail:s.schweda(at)gdv.de