(firmenpresse) - München, 01.10.2013 – Eine Anlegerin des PIM Premium Gold-Sparplanes wandte sich an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, weil sie nach ihrer Darstellung anlässlich der Empfehlung zum Abschluss des Sparvertrages nicht ordnungsgemäß über die anfallenden Einrichtungskosten aufgeklärt worden war.
Die Anlegerin hatte auf ihren Sparplan seit 2011 Zahlungen in Höhe von € 12.100,00 erbracht. Nach Kündigung desselben erhielt sie nur eine Lieferung von 103 Gramm Gold, was derzeit einem Wert von ungefähr € 3.200,00 entspricht.
CLLB Rechtsanwälte wurden sodann von der Anlegerin eingeschaltet und forderten die PIM GmbH zur Rückzahlung der von der Anlegerin geleisteten Sparraten auf.
Die von der PIM GmbH im PIM Premium Gold-Sparplan verwendete Widerrufsbelehrung ist nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaft. Ferner wurde geltend gemacht, die Anlegerin sei über die hohen Einrichtungskosten nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden.
Nach Einschaltung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurden der Anlegerin die von ihr geleisteten Sparraten in Höhe von € 12.100,00 von der PIM Handelsgesellschaft mbH in voller Höhe erstattet, sodass ein gerichtliches Klageverfahren vermieden werden konnte.
Rechtsanwalt Dr. Leitz empfiehlt allen Anlegern des PIM Gold-Sparplans, die sich für unzureichend aufgeklärt und / oder belehrt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Einlagen bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Dr. Leitz weiter.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: Leitz(at)cllb.de Web: www.cllb.de
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen
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