Eine zielgerichtete und schnelle Rechtsberatung zu allen Fragen des Familienrechts und des Mietrechts aber auch zu Konflikten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, bietet Rechtsanwalt Markus Zöller in Münster an
(PresseBox) - In seiner zentral in Münster gelegenen Kanzlei berät Rechtsanwalt Markus Zöller (http://www.kanzleizoeller.de) zusammen mit seiner Kollegin Rechtsanwältin Claudia ter Veen-Thale. Gemeinsam stehen sie dabei ihren Mandanten bei Fragen aus zahlreichen Rechtsgebieten zur Verfügung. Rechtsanwalt Markus Zöller steht als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz insbesondere Unternehmen beratend zur Seite.
Konflikte sind manchmal unvermeidlich
Im Falle der Trennung eines verheirateten Paares, welches Kinder hat, sollten möglichst frühzeitig Regelungen zum Sorgerecht sowie zum Umgangsrecht festgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt in laufenden Scheidungsverfahren sind die Unterhaltsansprüche, die für den Partner und die Kinder entstehen. Eine frühzeitige Rechtsberatung kann hier Sicherheit geben und unnötiges Konfliktpotenzial abbauen. Zudem wissen anschließend beide Partner, welche finanziellen Aufwendungen aufgebracht werden müssen bzw. mit welchen Zuwendungen vor und nach der Scheidung gerechnet werden kann.
Rechtsanwältin Claudia ter Veen-Thale berät ihre Mandanten bei allen Fragen des Mietrechts. Das können beispielsweise Konflikte sein, die aus einer Kündigung und der damit einzuhaltenden Frist entstehen. Häufig gibt es Streit über die vom Mieter durchzuführenden Renovierungsmaßnahmen nach einer gescheiterten Wohnungsübergabe oder die Rückerstattung der Kautionszahlung. Auch Nebenkostenabrechnungen und die damit einhergehende Umlage bestimmter Betriebskosten führen Mieter mitunter zum Anwalt. In diesen Fällen ist die zielgerichtete und schnelle Hilfe dringend notwendig, sodass es nicht zu einer weiteren Konfliktverschärfung kommt.
Gewerbliche Rechtsberatung
In seiner beratenden Tätigkeit als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist Rechtsanwalt Markus Zöller (www.kanzleizoeller.de) von seinen gewerbetreibenden Mandanten und zahlreichen Unternehmen mit der Durchsetzung der dortigen Interessen betraut. Dazu zählen unter anderem Fragen im Bereich des Urheberrechts sowie des Wettbewerbsrechts. Während es bei Urheberrechtsverletzungen - darunter fällt zum Beispiel die Übernahme und Verwendung von Produktbeschreibungen oder Produktfotografien von anderen Onlineshop-Betreibern -, um Schadenersatzansprüche und Unterlassungsansprüche geht, umfasst das Wettbewerbsrecht wurden bei Verstößen gegen des Wettbewerbsrechts bestimmte Informationspflichten des Kunden verletzt. Ihm wurden eventuell seine Rechte zum Widerruf oder zur Rückgabe der Waren im Rahmen eines Fernabsatzvertrages nicht gewährt. Markus Zöller wehrt für seine gewerblichen Mandanten auch Abmahnungen ab und erwirkt einstweilige Verfügungen, die sich aus der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen ergeben.