Bildungsträgerzertifizierung ermöglicht geförderte SolidWorks-Weiterbildung
SolidLine AG, führendes SolidWorks Software- und Beratungshaus, ist seit 29. Mai 2009 zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZWV). Zukünftig können Schulungen von SolidLine für kurzarbeitende oder arbeitsuchende Konstrukteure von der Bundesagentur für Arbeit (BAA) gefördert werden.
(firmenpresse) - In Deutschland werden nur noch Bildungsträger mit einer anerkannten AZWV-Zertifizierung (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) für Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit zugelassen. SolidLine hat die erforderlichen Qualitätsnachweise erbracht und die Voraussetzungen für diese Zulassung erfüllt, damit ihre Schulungen für gewerblich-technische Bereiche im gesamten Bundesgebiet von der BAA gefördert werden können.
Sowohl kurzarbeitende Firmen als auch deren Arbeitnehmer profitieren von geförderter Weiterbildung, weil Investitionen in berufliche Qualifikation zum einen die Wettbewerbsposition des Unternehmens und zum anderen die persönlichen Aufstiegschancen des Einzelnen verbessern.
Arbeitsuchende Konstrukteure können in Kombination mit dem Engineering Stimulus Package (ESP) von DS SolidWorks Corp. eine fundierte SolidWorks-Ausbildung erhalten, die bis zu 100% von der BAA gefördert wird. Das ESP beinhaltet eine 90-Tage-Testversion des SolidWorks Student Design Kit. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer Zugang zu Support-Angeboten, Ausbildungs-Videos, Übungsmaterial, Online-Foren und zur Online-Dokumentation.
SolidLine unterstützt die ESP-Initiative und bietet hierzu bundesweit kostenlose Workshops Aus- und Weiterbildung an. Neben Erläuterungen zum ESP erhalten die Teilnehmer eine SolidWorks-Einweisung, den Schulungsleitfaden von SolidLine und Informationen über die geförderte Aus- und Weiterbildung für Kurzarbeiter und Arbeitsuchende durch die Agentur für Arbeit.
Was bedeutet AZWV?
Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Juni 2004 gem. § 87 SGB III und regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von Fachkundigen Stellen und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen. Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine können nur bei den so zertifizierten Bildungsträgern für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eingelöst werden.