Selbstständige sind direkt abhängig von ihrer Arbeitskraft – können sie aus Krankheitsgründen nicht arbeiten, droht ihnen nach kürzester Zeit der vollständige Verdienstausfall. Eine Krankentagegeldversicherung schafft erste Abhilfe. Doch was passiert, wenn aus der Erkrankung eine Berufsunfähigkeit wird?
(firmenpresse) - Im Normalfall stellt der Versicherer die Zahlung des Krankentagegelds ein, sobald die Diagnose „berufsunfähig“ im Raum steht. Die Krankentagegeldversicherung endet in den meisten Fällen direkt mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, spätestens jedoch nach Ablauf von weiteren drei Monaten.
Selbstständige, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, stellen jetzt einen Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Das Versicherungsunternehmen prüft, inwiefern die Diagnose der unternehmenseigenen Definition standhält und in welchem Ausmaß eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertrags vorliegt. Diese Prüfung kann Wochen, mitunter sogar Monate dauern – ein Zeitraum, in dem der Selbstständige über keinerlei Einkünfte verfügt. Kommt das Versicherungsunternehmen zu dem Schluss, dass der Betroffene durchaus noch arbeitsfähig ist – beispielsweise, indem er seine Arbeitsabläufe neu organisiert oder seinen Tätigkeitsschwerpunkt verändert – wird dem Versicherungsnehmer überhaupt keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Für Einzelunternehmer kommt eine solche Entscheidung der Existenzbedrohung gleich - sie stehen in kürzester Zeit vor dem finanziellen Aus.
Das auf Freelancer und Freiberufler spezialisierte Versicherungsportal www.easy-insure.eu bietet Selbstständigen eine exklusive kombinierte Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsrente, die diese Einkommenslücke schließt. Sie schützt Selbstständige im Falle einer Erkrankung mit anschließender Berufsunfähigkeit effektiv vor dem existenzbedrohenden Verdienstausfall. Selbstständige, die ihre Existenz mit dieser kombinierten Krankentagegeld-Berufsunfähigkeitsrente sichern, erhalten ihre BU-Rente gemäß den vereinbarten Bedingungen mit dem Tag, da ihre Krankentagegeldzahlung endet. Eine Einkommenslücke entsteht nicht.
Damit erweitert das speziell auf die Absicherung von Freiberuflern und Freelancern zugeschnittene Versicherungsportal sein Angebot um einen wichtigen Baustein, der punktgenau auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen ausgerichtet ist. Das neue Absicherungsinstrument macht aus zwei üblicherweise getrennt angebotenen Versicherungen eine lückenlose Risikoabdeckung, die im Krankheitsfall zu zahlen beginnt und bei Berufsunfähigkeit ohne jede Zahlungsunterbrechung das Einkommen des Versicherten weiterhin sicherstellt.
Alle wichtigen Informationen aus einer Hand finden Selbstständige auf www.easy-insure.eu .
Seit 2010 bietet die gb.online gmbh für Freelancer und Freiberufler, sowie für Unternehmen bis zu einem Umsatzvolumen von 500.000 € spezialisierte Deckungskonzepte in den Sparten Haftpflicht, Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsrente. Insbesondere für Ingenieure und die Branche Informationstechnologie werden Haftpflichtversicherungen mit Leistungen weit über das marktübliche Niveau hinaus angeboten.
Das Ziel der gb.online gmbh ist es, den Versicherungsschutz auf mögliche Deckungslücken zu überprüfen und diese zu angemessenen Konditionen konsequent zu schließen.
Die gb.online gmbh steht ihren Kunden mit kontinuierlicher Beratung und Expertise als Partner zur Seite und hat durch die hohe Spezialisierung das Ohr dicht am Marktgeschehen. Somit kann schnell und effizient auf Anforderungen der Freiberufler, Unternehmer und Freelancern reagiert werden.
Im Schadenfall verfügt die gb.online gmbh über Sachverständige wie auch Rechtsanwälte, die in der Lage sind, Schadenfälle zu analysieren und die Gespräche mit den Anspruchstellern zu führen, und das in fast jedem Land dieser Welt.
gb.online gmbh
Frankfurter Strasse 93
65779 Kelkheim
Telefon: 06195 9919-60
Fax: 06195 9919-30
E-Mail: info(at)easy-insure.eu
Ma Parole
Y von Starck
Am Steinberpark 17
13437 Berlin
www.ma-parole.de