(ots) - Das Ringen um Reformen in der katholischen Kirche
wird konkret. Das Erzbistum Freiburg geht auf wiederverheiratete
Geschiedene zu - und beruft sich auf den Papst. Denn Franziskus will
eine barmherzige Kirche, die Gescheiterte (und damit auch
Geschiedene) nicht vergisst.
Dem Wunsch der Gemeinden, Gläubige nach der Wiederheirat nicht
mehr pauschal von wichtigen Teilen des kirchlichen Lebens
auszuschließen, steht noch immer die Lehre von der Unauflöslichkeit
der Ehe entgegen. Die Vorstellung, dass eine zweite standesamtliche
Heirat als Sünde zu werten sei, hat kirchenrechtliche Folgen:
Betroffenen wird der Kommunionempfang oder die Mitarbeit im
Pfarrgemeinderat verwehrt. Theoretisch. In der pastoralen Praxis ist
der Bann vielerorts längst gebrochen.
Die Initiative von Erzbischof Zollitsch wird konservativen
Christen nicht passen, aber sie scheint mit dem Kirchenrecht
kompatibel zu sein. Das Ziel lebenslanger Treue wird nicht
aufgegeben. Aber ganz in der Diktion des neuen Papstes fordern die
Leitlinien zugleich Barmherzigkeit ein - Menschen gegenüber, deren
Ehe gescheitert ist.
Zu klären bleibt das Arbeitsrecht: Kirchlichen Angestellten, die
zum zweiten Mal heiraten, droht im Extremfall die Kündigung. Auch
hier arbeiten die Bischöfe an Reformen. Diese dürfen nicht hinter den
Freiburger Handreichungen zurückbleiben. Auch ihren Mitarbeitern
gegenüber sollten sich die Bischöfe barmherzig zeigen.
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Andreas Kathe
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