PresseKat - Bei Streit mit der Fluggesellschaft helfen Schlichter

Bei Streit mit der Fluggesellschaft helfen Schlichter

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Streitigkeiten zwischen Airline und Reisenden sind keine Seltenheit. Verbraucher hatten dabei bisher oft schlechte Karten, weil die Schlichtungsstellen sich kaum als echte Hilfe erwiesen. Dies soll sich in Zukunft jedoch ändern.

(firmenpresse) - Verbraucherschützer raten Betroffenen sich mit ihren Ansprüchen immer erst an die jeweilige Airline zu wenden. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, dann empfiehlt sich der Gang zum Schlichter. Diese können bei einer Vielzahl von Problemen wie verlorenem Reisegepäck oder Flugausfällen vermitteln. Vor allem Personen die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind mit einer Schlichtungsstelle immer besser beraten. Eine Klage vor Gericht ist immer mit gewissen Kosten verbunden und im Falle einer Niederlage bleiben diese komplett beim Kläger hängen. Dadurch würden viele Fluggäste auf ihr Recht verzichten obwohl ihnen eigentlich eine Entschädigung seitens der Airline zusteht.

Seit dem 01. Oktober haben sich die Chancen auf eine Einigung durch den Schlichter deutlich verbessert. Verschiedene große Airlines wie Lufthansa oder Condor haben angekündigt, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SPÖ) beitreten zu wollen. Da vor dem Beitritt eine Schlichtung kaum möglich war, haben sich verschiedene andere Dienstleister gebildet, welche Fluggäste bei Problemen unterstützen. Hierzu gehören beispielsweise „EUclaim“ oder „Fairplane“. Das Prinzip ist bei allen Anbietern ähnlich. Sollte die Airline keine Erstattung anbieten entstehen für den Verbraucher auch keine Kosten. Kommt es zu einer Einigung, dann gehen etwa 30 Prozent des erstatteten Betrages an den jeweiligen Dienstleister.

Im Gegensatz dazu ist der Gang zur Schlichtungsstelle unabhängig vom Ausgang kostenfrei. Verbraucher kommen auf diese Weise deutlich schneller zu einem Ergebnis als wenn sie eine Klage bei Gericht anstreben. Deshalb ist es auch für Personen mit einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll, sich zunächst an den Schlichter zu wenden.



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Datum: 08.10.2013 - 16:05 Uhr
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