PresseKat - WWW.CLLB-Schiffsfonds.de: Schiffsfonds in der Krise – Folge 48: MS Santa-B Schiffe:

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OLG Schleswig erteilt Hinweisbeschluss – Targobank nimmt Berufung gegen Urteil des LG Itzehoe zurück

(firmenpresse) - München, 11. Oktober 2013 – Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 28.08.2013 in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren die Targobank darauf hingewiesen, dass ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung durch die Targobank im Jahr 2006 eine Beteiligung an der MS Santa-B gezeichnet hatte. Der Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte machte nun geltend, von der Targobank fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. darüber hinaus sei er nicht auf die hohen Eigenkapitalbeschaffungskosten hingewiesen worden. CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin Klage beim Landgericht Itzehoe ein. Das Landgericht Itzehoe hatte die Targobank bereits Anfang des Jahres zu Schadensersatz verurteilt. Dagegen hatte die Targobank Berufung eingelegt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht erklärte nun per Beschluss, dass es keine Erfolgsaussichten für die Berufung der Targobank sehe. Denn bei der MS Santa-B seien allein für die Beschaffung des einzuwerbenden Kommanditkapitals Kosten in Höhe von über 20 % angefallen. Hierüber hätte deutlich aufgeklärt werden müssen, was nur möglich ist, wenn der Emissionsprospekt rechtzeitig übergeben wird.

Die Targobank hat daraufhin Ende September 2013 die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil des LG Itzehoe nun rechtskräftig ist.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“






Der Beschluss stellt nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälten einen Durchbruch für die Anleger der MS Santa-B auf dem Weg, ihren Schaden ersetzt zu bekommen, dar. Rechtsanwalt Luber: „Denn nun hat ein Oberlandesgericht festgestellt, dass die sog. Weichkosten bei der MS Santa-B, wie im Übrigen auch bei vielen anderen Schiffsfonds, so überhöht waren, dass Anlageberater hierauf deutlich hinweisen müssen. Nach unserer Erfahrung wurde dies aber nur in seltenen Fällen getan.“

CLLB Rechtsanwälte kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuellstes Beispiel sind hier zwei Urteile des Landgerichts Itzehoe von Ende Januar 2013, in denen eine Bank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 50.000,00 an zwei von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurde, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden.

Nähere Informationen können Interessierte der Homepage „CLLB-Schiffsfonds.de“ entnehmen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de; www.cllb-schiffsfonds.de

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

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Datum: 09.10.2013 - 11:41 Uhr
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