PresseKat - Bahn muss bei Verspätungen entschädigen ? auch bei ?höherer Gewalt?

Bahn muss bei Verspätungen entschädigen ? auch bei ?höherer Gewalt?

ID: 959140

Fahrgäste der Bahn können Entschädigung bei Streik, Unfällen oder Unwettern verlangen

(firmenpresse) - Verbraucherschutzrecht gestärkt: Bahnunternehmen müssen im Falle von Verspätung die Fahrgäste entschädigen. Bei Verspätungen von mehr als einer und weniger als zwei Stunden mindestens in Höhe eines Viertels des Fahrpreises. Bei einer Verspätung von zwei Stunden oder mehr in Höhe der Hälfte des Fahrpreises.

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde die Frage vorgelegt, ob diese Grundsätze auch gelten, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt, z. B. Unwetter, Streik etc. beruht. Die Bahnunternehmen argumentierten, für Verspätungen wegen höherer Gewalt könnten sie nicht in Verantwortung gezogen werden.

Der EuGH sah dies anders: Die einschlägigen Vorschriften für die internationale Personenbeförderung regeln zwar, dass die Unternehmen bei Unwettern und Streiks von seiner Entschädigungspflicht befreit sei. Dies beziehe sich aber nur auf die Schäden, die dem Fahrgast als Folge von Verspätung und Zugausfällen entstanden seien. Passagiere müssten aber dafür entschädigt werden, dass sie mit ihrem Ticket den Preis für eine Dienstleistung gezahlt hätten, die nicht im Einklang mit dem Beförderungsvertrag erbracht worden sei.

Das Urteil gilt nur für Bahnkunden, nicht dagegen für Bus- oder Flugreisen. Betroffene Kunden können nunmehr auch im Falle von Streiks oder Unwettern oder anderen Gründen der Verspätung in jedem Falle Entschädigung erhalten. Sollte das Unternehmen nicht einlenken, kann auch die Forderung durch einen Rechtsanwalt durchgesetzt werden.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Sattlerstraße 9, 97421 Schweinfurt



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Der Winter steht vor der Tür und der Verkehr birgt für Autofahrer neue Gefahren Ist ein feuchter Keller ein Mietmangel?
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 09.10.2013 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 959140
Anzahl Zeichen: 1734

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Janus Galka
Stadt:

Schweinfurt


Telefon: 0972171071

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bahn muss bei Verspätungen entschädigen ? auch bei ?höherer Gewalt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M. (Eur.) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Höhe der Beamtenpension - Regelung verfassungsgemäß ...

Im Beamtenrecht stellt sich die Frage, welche Besoldung für die Höhe der Pension eines Beamten maßgeblich ist. Der Gesetzgeber hat in den Versorgungsgesetzen bestimmt, dass das zuletzt ausgeübte Amt maßgeblich ist. Dies allerdings nur, wenn das ...

Lautes Hundegebellt - Hund weg ...

Tiere können Gegenstand sowohl privater als auch öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten sein. Insbesondere wenn die Nachtruhe beispielsweise von Hunden nicht eingehalten wird, können Sicherheitsbehörden (Gemeindern, Landratsämter) einschreiten un ...

Alle Meldungen von Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M. (Eur.)