PresseKat - Reif für die Insel - Auf Reisen nicht nur Auslandskrankenversicherung prüfen

Reif für die Insel - Auf Reisen nicht nur Auslandskrankenversicherung prüfen

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Ob Urlaub, Arbeitnehmerentsendung, Studium oder Ruhestand – so vielfältig die Gründe der Deutschen für ihre Reisen sind, so unterschiedlich ist auch ihr Bedarf an Absicherung.

(firmenpresse) - Endlich Ferien – ab in den Sommerurlaub! Aber ob und wie die Gesundheit, die Koffer oder die Reise an sich abgesichert sind, wird von vielen im Reisevorbereitungsstress verdrängt.Aber einen kleinen Policen-Check sollte sich jeder gönnen, um schließlich unbeschwert die schönsten Zeit des Jahres genießen zu können. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Absicherung im Krankheitsfall:
Privat Krankenversicherte genießen in der Regel weltweiten Krankenversicherungsschutz und manche haben auch den Krankenrücktransport bereits mitversichert. Sie müssen sich bei Urlaubsreisen keine großen Gedanken machen – der gesetzlich Versicherte hingegen schon.

Die erste Frage gilt dem wohlbekannten Auslandskrankenschein der Kassen. Ihn benötigt man schon seit Langem nicht mehr – oder? Mit der eigenen Chip-Karte (EHIC) ist der Kassenpatient in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums versichert. In Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist er nur dann abgesichert, wenn er über einen Auslandskrankenschein verfügt. Aber welche Länder sind das?

Viele Deutsche verreisen innerhalb Europas. Da setzt sich schnell der Irrglaube fest, der Krankenversicherungsschutz reise immer mit. Aber was ist beispielsweise mit Norwegen? Und was mit der Türkei?

Norwegen ist kein Mitgliedsstaat der EU, wohl aber des europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Türkei, als ebenfalls sehr beliebtes Reiseziel, ist kein EU-Mitglied und auch kein Mitglied im EWR. Hat Deutschland mit ihr ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen? Ja. Daher benötigt der Türkeireisende einen Auslandskrankenschein, den er bei seiner Krankenkasse ordert; der Norwegenurlauber hingegen kann ohne ihn in die Ferien fahren.
Wer soll da noch durchblicken? Wer vor der Reise keine Lust hat, erst sein Wissen über EU- und EWR-Mitgliedsstaaten aufzufrischen, der kann einen schnellen Blick auf http://www.finance-store.de/laenderliste werfen.

Aber was ist, wenn Familie Mustermann in weitere Ferne schweifen will? Welchen Krankenversicherungsschutz genießt bspw. ein Asien- oder Amerikareisender? Wer in Ländern unterwegs sein möchte, mit denen kein SV-Abkommen besteht und das nicht zum EWR gehört, der muss wissen, dass sein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz nicht mitreist. Der Kassenpatient, der dort nicht völlig schutzlos sein möchte, benötigt eine Auslandskrankenversicherung.





Der Zypernreisende ist übrigens bei einem Abstecher in den Norden der Insel ebenfalls nicht geschützt, wenn er Mitglied der GKV ist. Zypern ist zwar 2004 der EU beigetreten. Das galt jedoch nur für den griechischen Teil der Insel. Der türkische Norden trat nicht bei, und für ihn gilt auch nicht das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei.

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist jedoch nicht nur für Reisen in die Regionen sinnvoll, in denen kein Schutz über die GKV besteht. Selbst Krankenkassen empfehlen die Auslandskrankenversicherung auch für Reisen in den Geltungsbereich der Chipkarte bzw. des Auslandskrankenscheins. Der Grund: Hiermit ist der Urlauber vor Leistungslücken sicher und hat den Krankenrücktransport mitversichert.

Besonders knifflig wird es, wenn die Reise länger dauert, als ein gewöhnlicher Urlaub. Einige Kassen zucken auch dann nicht, wenn man über einen Monat unterwegs ist. Um sicher zu gehen, sollte man bei längeren Auslandsaufenthalten nachhaken. Aber was ist eigentlich mit anderen Versicherungen? Hausrat-, Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rente – gibt es hier etwas zu beachten?

Wer auswandert, von seinem Unternehmen ins Ausland entsendet wird, in der Ferne studieren will oder vielleicht seinen Ruhestand unter Palmen verbringen möchte – für jeden gibt es Unterschiedliches zu beachten. Wer vorübergehend oder längerfristig seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern will, erfährt in dem Ratgeber http://www.finance-store.de/richtig-versichert-im-ausland der finance-store.de, einem Verbraucherportal für Versicherungen, was er hinsichtlich klassischer Produkte oder spezieller Reiseversicherungen beachten sollte. Hier kann der Reiselustige auch gleich die für ihn infrage kommenden Versicherungen vergleichen.

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Datum: 15.06.2009 - 16:59 Uhr
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