Stuttgart, 10.10.2013 - Heute am WELTHUNDETAG feiern wir mit unseren Schützlingen.
Der heutige Tag ist jedoch wie jeder andere. Es vergeht kaum ein Tag an dem irgendwo in Deutschland die Situation entsteht, das der Hund seinem Herrchen einen Streich spielt.
(firmenpresse) - Was ist, wenn der Hundebesitzer samt seiner guten Ausbildung und Erfahrung nicht mehr in der Lage ist seinen Schützling vor einem Schaden zu bewahren? Die Frage sei an dieser Stelle erlaubt, wer übernimmt nun die daraus resultierenden und zu erwartenden Kosten?
Zu viele Hundehalter besitzen nicht den notwendigen Versicherungsschutz oder haben nicht die notwendigen Leistungen im Versicherungsschutz beinhaltet. Im der Bundesrepublik Deutschland ist von gesetzlicher Seite die Hundehaftpflichtversicherung auch keine allgemeingültige Vorgabe wie z.B. die KFZ-Haftpflichtversicherung. Lediglich fünf Bundesländer fordern die Absicherung zur Hundehaftpflichtversicherung.
Warum nicht, fragt sich jeder verantwortungsbewusste Hundehalter?
Der Hundebesitzer trägt die Verantwortung, das ergeht auch aus dem bürgerlichen Gesetzbuch im Paragraphen §833 - Haftung des Tierhalters. Aus der Tatsache heraus sollte sich der Hundebesitzer in Eigenveranwortung mit dem Thema beschäftigen. Ein Schadensfall, der zu einem Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden führt, kann zu einer sehr große finanziellen Belastung werden.
Jeder Hundehalter der keine Hundehaftpflichtversicherung besitzt sollte sich über die Möglichkeiten zur Absicherung unbedingt informieren.
Jeder Hundebesitzer der sich und seinen Schützling vor möglichen Schadensereignissen versichert hat, sollte in ständigen Abständen seinen bestehenden Versicherungsschutz auf sehr Wichtige Leistungsbausteine überprüfen, die zwingend in einer Hundehaftpflichtversicherung sein sollten. Der Markt ist hier ständig im Wandel.
Folgende Leistungsbausteine sind empfehlenswert und sollten Beachtung finden. Neben einer hohen und vor allem zeitgemäßen Deckungssumme sind sehr Wichtig:
1.Forderungsausfalldeckung
2. Mietschäden und Mietsachschäden in Hotels, Ferienwohnungen usw.
3.Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern zu Personenschäden
4.Innovationsgarantie, damit man stets auf dem aktuellsten Stand ist
Informieren Sie sich hinreichend. Experten stehen Ihnen am Markt zur Verfügung. Es gibt einige Produktlösungen mit einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis.
SCHNETZ Versicherungs- und
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