(ots) - Auch Teilnehmer einer Talentshow müssen sich nicht
alles gefallen lassen. Das Landgericht Berlin (Az: 15 O 474/13) hat
RTL-Television in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag der
Berliner RAP-Band "Qult" die Veröffentlichung der Aufzeichnung ihres
Musikbeitrages bei "Das Supertalent" verboten.
Die Musiker beanstanden vor allem unbrauchbare
Auftrittsbedingungen. "Die Bühnenlautsprecher waren falsch
eingestellt, die Tontechnik verwendete nicht die richtige Musik und
als wir uns beschwerten, ernteten wir Schmähkritik von Dieter Bohlen
und sollten die Klappe halten", so Jens Gläsker von Qult, der
außerdem bemängelt, dass der Band ein fest zugesagter Soundcheck
verwehrt wurde.
Sein Bandkollege David Günther: "Wir sind professionelle Musiker,
die ca. 500 Liveauftritte durchgeführt haben, ein solches Chaos wie
beim Supertalent haben wir noch nie erlebt. Wir haben extra für die
Show ein 5-Minuten Lied auf 3-Minuten umgearbeitet. Die Tontechnik
vom Supertalent hat dann trotzdem den 5-Minuten-Beat eingelegt."
Jens Gläsker ergänzt: "Ich habe während der Aufzeichnung
beanstandet, dass der falsche Beat eingelegt wurde, außerdem konnten
wir wegen im Pegel extrem eingestellter Bässe aus den Bühnenmonitoren
unseren Gesang nicht präzise und synchron einsetzen. Wir können allen
Musikern, die beim Supertalent auftreten, nur raten, auf einen
Soundcheck zu bestehen, weil die Tontechnik überfordert ist".
Rechtsanwalt Bernd Roloff aus Hamburg, der die Musiker von Qult in
dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin vertritt: "Meine Mandanten
müssen laut Vertrag unentgeltlich auftreten, aber auch dann gibt es
Nebenpflichten der Produktionsgesellschaft, die beachtet werden
müssen. Eine Entstellung der künstlerischen Leistung durch
unbrauchbare technische Voraussetzungen muss nicht hingenommen
werden. Außerdem habe ich Bedenken gegen den Fäkal-Kommentar von
Herrn Bohlen, wonach Qult aufgesetzte Rapper-Kacke servieren würde.
Insbesondere unter diesen Auftrittsbedingungen wurde hier die Grenze
zur Schmähkritik überschritten", so Roloff.
"Wir haben uns beim Supertalent nicht selbst angemeldet, sondern
sind von einem Fan empfohlen worden, den wir nicht enttäuschen
wollten", so Jens Gläsker, der mit seinem Bandkollegen einer Meinung
darüber ist, dass die Sendung der Aufzeichnung für die Band nur
negative Publicity erzeugen würde. "Bohlen zog dann auch noch den
Vergleich zu Bushido, offenbar konnte er unsere Texte selbst über die
Lautsprecheranlage auch nicht verstehen", so Gläsker weiter.
Zur Einschaltung ihres Anwalts und des Gerichts sah sich die Band
gezwungen, weil weder die Produktionsgesellschaft noch RTL-Television
freiwillig auf die Sendung der Aufzeichnung verzichten wollten.
"Unsere Fans zahlen für unsere CDs und Shows gutes Geld, deswegen
können wir Ihnen dieses Desaster nicht zumuten und begrüssen es, dass
das Landgericht Berlin dies genauso sieht", so Gläskers Kommentar zum
Stand des Prozesses.
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