(ots) - Unmittelbar nach den Landtagswahlen in
Bayern und den Bundestagswahlen richtet der Präsident der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK), Dr. Max Kaplan, vor dem 72. Bayerischen
Ärztetag gesundheitspolitische Forderungen an die politisch
Verantwortlichen in München und Berlin. Als eine der wichtigsten
Aufgaben der neuen Bundesregierung nennt Kaplan zweifelsfrei die
Finanzierungsfrage für das Gesundheitssystem. Hier sei eine
grundlegende Reformierung des Krankenversicherungssystems auf
Grundlage der Dualität von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und
privater Krankenversicherung (PKV) dringend geboten. "Der Wettbewerb
zwischen GKV und PKV garantiert einen umfangreichen Katalog an
Leistungen, von denen letztlich alle Patientinnen und Patienten
profitieren", so Kaplan.
Über die geplanten Finanzhilfen für Krankenhäuser hinaus sieht
Bayerns Ärzte-Chef die Notwendigkeit einer nachhaltigen Reform der
Krankenhausfinanzierung, die den stationären Einrichtungen mehr
Planungssicherheit gibt. Die 396 Häuser in Bayern, davon 347
Plankrankenhäuser, fünf Hochschulkliniken und 44
Vertragskrankenhäuser, benötigten eine volle Refinanzierung der
Tariflohnsteigerungen und Personalentwicklungskosten, um gerade auch
bereits defizitären Häusern eine adäquate Stellenbesetzung zu
ermöglichen und damit die Qualität der Arbeitsbedingungen
gewährleisten zu können. Fast jedes zweite Krankenhaus hat 2012 rote
Zahlen geschrieben, wie aus einer Mitgliederbefragung des Verbands
der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hervorgeht. "Die
Krankenhausversorgung, vor allem in der Fläche, ist nicht
zukunftsfest", warnt Kaplan. Die Krankenhauslandschaft ist
insbesondere in Bayern sehr kleinteilig mit 166 Häusern der
Versorgungsstufe I (Regel- und Grundversorgung), 36 der
Versorgungsstufe II (Schwerpunktversorgung), zehn der
Versorgungsstufe III (Spezialversorgung / Maximalversorgung) und 135
Fachkrankenhäusern. Kaplan plädiert für eine Beibehaltung einer
dualen Finanzierung: "Die Verantwortung im Sinne des
Sicherstellungsauftrags und der Gewährleistungsverpflichtung muss
ganz klar bei den Bundesländern bleiben, weil das klassische
Daseinsvorsorge des Staates ist." Das nehme aber auch die
Bundesländer in die Pflicht, zur finanziellen Entlastung der
Krankenhäuser ihren Beitrag zu leisten und in vollem Umfang ihren
Investitionsverpflichtungen für den stationären Bereich nachzukommen.
Gleichzeitig appelliert der Präsident gerade an die kleinen und
kleinsten Kliniken, sich noch besser zu vernetzen und innovative
Konzepte zu erarbeiten - untereinander und mit dem ambulanten Sektor
zusammen. Jüngste Forderungen, insbesondere von Krankenkassen, zur
Einführung selektiver Vertragsstrukturen bzw. von Einzelverträgen im
stationären Bereich, lehnt Kaplan strikt ab, gefährden sie doch die
medizinische Grund- und Notfallversorgung. Zu den Diagnosis Related
Groups (DRG) ergänzte Kaplan, dass eine Anpassung des
Vergütungs-Systems an individuelle Krankheitsverläufe bzw.
Patientenerfordernissen, ein Verbot quantitativer Vorgaben in
Arztverträgen und stattdessen qualitative Anreize, eine Förderung von
ärztlicher Weiter- und Fortbildung sowie die Entlastung von Ärztinnen
und Ärzten von Dokumentationstätigkeiten notwendig seien. Eine
grundsätzliche Reform der DRGs hält Kaplan insbesondere in allen
"P-Fächern", der "Frühgeborenen-Versorgung" oder auch bei der
Transplantation für geboten.
In puncto ärztliche Nachwuchsförderung hob der Präsident die
Förderprogramme des Bayerischen Gesundheitsministeriums positiv
hervor, die bereits erste Früchte tragen. Doch hier seien noch
weitere Anstrengungen zu unternehmen: Das Bundesland Bayern muss eine
ausreichende Zahl an Medizinstudienplätzen schaffen, die
Zugangskriterien für die Studienplatzvergabe an den medizinischen
Fakultäten ändern und es müssen bundeseinheitliche Auswahl-Kriterien
geschaffen werden. Kaplan forderte auch eine flächendeckende und
angemessene Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr und warb für
Investitionsförderungen, um jungen Ärztinnen und Ärzten die
Niederlassung in strukturschwachen Regionen zu erleichtern. "Darüber
hinaus sind die mit dem Versorgungsstrukturgesetz eingeleiteten
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter
auszubauen", so Bayerns Ärzte-Präsident. Die flächendeckende und
wohnortnahe ambulante Versorgung mit niedergelassenen Ärzten und
Psychotherapeuten muss für die Zukunft gesichert sein, wozu unter
anderem auch die Wiederherstellung ihrer diagnostischen und
therapeutischen Freiheit zählt. Auch müsse der direkte Einfluss der
Krankenkassen auf das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis
zurückgefahren werden. "Ärztinnen und Ärzte benötigen gerade mit
Blick auf den ärztlichen Nachwuchsmangel Planungssicherheit", sagte
Kaplan und meinte damit feste und wirklich kostendeckende Preise.
Eine zentrale Frage an die kommende Bundesregierung wird lauten:
"Welchen Stellenwert nehmen innovative Versorgungsstrukturen, wie die
sektorübergreifende Versorgung und kooperative Versorgungskonzepte
mit der Möglichkeit der Anstellung von Ärztinnen und Ärzten - auch in
Teilzeit - ein? Gibt es einen fairen Wettbewerb zwischen ambulanter
und stationärer Versorgung oder zwischen Kollektiv- und
Selektivvertrag?", so Kaplan abschließend.
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