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EU-Kommission, BRD, Bayern ignorieren seit 1997 das Gemeinschaftsrecht trotz Entschließung des EU-Parlaments

ID: 960872

Wie die Bundesrepublik Deutschland, die EU-Kommission und der Freistaat Bayern seit über 15 Jahren das Europäische Gemeinschaftsrecht ignorieren und gegen die EU-Verträge verstoßen.

(firmenpresse) - Das Europäische Parlament verabschiedete am 19.01.2011 eine Entschließung in der "Affaire atmed", die mit absoluter Mehrheit bei nur wenigen Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimme die EU-Kommission und Bundesrepublik Deutschland dazu aufforderten, dem Petenten Christoph Klein in Sachen "Affaire atmed" (Petition 0473/2008 im EU-Parlament) zu seinen Rechten zu verhelfen und ihn zu entschädigen.

Vorausgegangen in diesem Skandal mit enormer Tragweite für ca. 90.000.000 an Asthma und COPD lungenerkrankten Menschen und Krankenversicherungssysteme innerhalb der Europäischen Union war eine umfangreiche Stellungnahme des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments vom Juni 2010, in der die seit 1997 andauernde "Affaire atmed" genau untersucht, analysiert und dem Petitionsausschuss empfohlen wurde, einen Untersuchungsausschuss einzurichten.

Seit September 2011 ist diesbezüglich eine Schadensersatzklage gegen die EU-Kommission (Az. T-309/10) von Christoph Klein (Initiative Justizopfer) beim Europäischen Gericht (EuG) anhängig. Die mündliche Verhandlung fand am 18.06.2013 in Luxemburg statt, an der auch Deutschland als Streithelferin für die EU-Kommission, vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium, auftrat. Die Entscheidung des Gerichts soll verkündet werden. Mit großer Spannung wird in Kürze ein Zwischenurteil erwartet, in dem es um die Frage der Haftung der EU-Kommission und möglicherweise BRD geht.

Die "Affaire atmed" ist als schlimmstes Fallbeispiel in der Geschichte der Europäischen Union für eine schlechte Verwaltung der EU-Kommission in einer neuen Gesetzesinitiative des Europäischen Parlaments gegen Intransparenz und Korruption aufgeführt. Durch die systematische politische Verhinderung der Erfindung, eines weltweit patentierten und mit Innovationspreisen belobigten Medizinproduktes, von Christoph Klein (Inhaler Broncho-Air und effecto, eine Inhalierhilfe für Dosier-Aerosole, sprich Asthmasprays) durch den Freistaat Bayern, die BRD und die EU-Kommission wurden seit 1997 ca. 50 Milliarden Euro an Einsparungen für das europäische Gesundheitssystem verhindert.





Die vielen an Asthma und COPD erkrankten Menschen in der EU (Asthma und COPD sind Volkserkrankungen), die zumeist auf den täglichen und nächtlichen Gebrauch von Dosier-Aerosolen angewiesen sind, mussten seit 1997 durch die Verhinderung von Klein´s Erfindung täglich unnötig zu viele Arzneimittel inhalieren und wurden hierdurch logischerweise mit unnötigen Nebenwirkungen belastet. Das Medizinprodukt von Klein wurde zweimal, nämlich 1997 und 2005 mit einer abstrakten Gefahrenunterstellung unter tatkräftiger Mitwirkung von der Regierung von Oberbayern verboten, in dem verleumderisch unterstellt wurde, es sei möglicherweise für die Patienten gefährlich, wenn mehr Wirkstoff pro Sprühstoß in die Lunge und Bronchien gelangen würde, wofür jedoch niemals Beweise vorgelegt werden konnten und das Medizinprodukt seit 1993 von ca. 30.000 Patienten ohne Negativvorkommnis bis heute rechnerisch milliardenfach sicher eingesetzt wurde. Auch ist die Erfindung von Christoph Klein die einzige Inhalierhilfe auf der Welt, mit der Dosier-Aerosole ohne Funktionseinbußen im Liegen angewendet werden können, was eklatante Sicherheitsvorteile für die Patienten beinhaltet, da in der Nacht oder den frühen Morgenstunden die meisten Asthmaanfälle auftreten. Es wurde diesbezüglich vom renommierten deutschen Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung in Hannover nachgewiesen, dass die L-förmigen Standard-Inhalierhilfen, die jedem Asthmaspray seit über 50 Jahren als Wegwerfartikel beigefügt werden, bei einer liegenden Inhalation technisch versagen und keine korrekten Dosierungen mehr erbringen, bis hin zum Totalausfall. Nutznießer hierdurch war die pharmazeutische Industrie, die Milliardengewinne auf Kosten erkrankter Menschen seitdem erzielen konnte. Insofern steht fest, dass die Patienteninteressen bei der Pharmaindustrie, der BRD, Bayern und EU-Kommission überhaupt keine Rolle spielen.

Obwohl die Entschließung und Aufforderung des EU-Parlamentes am 11.05.2012 offiziell im Europäischen Amtsblatt europaweit veröffentlicht wurde (Inhaliergeräte für Asthmatiker, 2012/C 136 E/08), ist seitdem nichts geschehen. Vielmehr ignorieren EU-Kommission und BRD weiterhin die Entschließung. Im Dezember 2012 und Januar 2013 schrieb Christoph Klein deshalb den neuen zuständigen EU-Kommissar Tonio Borg als Nachfolger für den ausgeschiedenen John Dalli sowie die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an und fragte nach, wie lange noch weiterhin das Europäische Gemeinschaftsrecht trotz der eindeutigen Entschließung des EU-Parlamentes ignoriert werden soll?!

Die Antworten überraschen. Die EU-Kommission möchte das Urteil des Europäischen Gerichts abwarten und das Bundeskanzleramt verweist auf das schwebende gerichtliche Verfahren und ist der Meinung, dass die Umsetzung des Europäischen Gemeinschaftsrechts in die Zuständigkeit des deutschen Bundesgesundheitsministeriums fällt. Die Rechtsauslegung des Bundeskanzleramtes im Namen der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verwundert, denn die BRD ist der EU-Vertragspartner und nicht das Bundesgesundheitsministerium.

Völlig bizarr ist jedoch die Meinung des Bundeskanzleramtes, dass die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19.01.2011 nicht an Deutschland gerichtet sei, obwohl es in der Entschließung unter Punkt 4 unmissverständlich und wortwörtlich heißt: "beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu übermitteln."

Deutschland ist für den Skandal und die ständige, vermutlich sogar vorsätzlich gewollte Rechtsunsicherheit seit 1997 mitverantwortlich, da es sich nicht um die Durchführung des vorgeschriebenen Schutzklauselverfahrens im Jahre 1997 gekümmert sowie kein weiteres Schutzklauselverfahren 2005 für eine erneute Verbotsverfügung für das bauartgleiche Nachfolgeprodukt "effecto" bei der EU-Kommission eingeleitet hat, was nach der Richtlinie 93/42/EWG zwingend erforderlich gewesen wäre. Somit hat die BRD gegen EU-Verträge verstoßen und eklatante Vertragsverletzungen vorgenommen. Hierdurch wird ersichtlich, dass keiner die Verantwortung für diesen Skandal übernehmen möchte, der seit 1997 andauert und verschleiert wird. Der Schaden für Christoph Klein und die angeschlossenen Hersteller beläuft sich nach Berechnungen von Fachleuten auf über 4,3 Milliarden Euro nach Steuern und kann womöglich noch bedeutend höher ausfallen.

Durch diesen Skandal wird eindrucksvoll dokumentiert, dass sich Deutschland und selbst die EU-Kommission als angebliche Hüterin und Wächterin nicht an das Europäische Gemeinschaftsrecht und die EU-Verträge halten, was nur die zwei Schlüsse zulassen kann, dass die gesamte Umsetzung des Europäischen Gemeinschaftsrechts nicht funktioniert und möglicherweise Korruption mit im Spiel sein muss. Eine genaue Klärung dürfte sicherlich nur im Rahmen von Untersuchungsausschüssen im Bayerischen Landtag, Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament sowie mit staatsanwaltlichen Untersuchungen möglich sein, wird jedoch von bayerischer Seite seit vielen Jahren verhindert. Fakt ist, dass in diesem Skandal höchste politische Spitzen nachweislich seit vielen Jahren eingeweiht sind und niemals trotz bestens Wissens adäquat reagierten, was viele Fragen für die Gründe der Untätigkeit aufwirft.

Die Antworten der EU-Kommission und des Bundeskanzleramtes vom Frühjahr dieses Jahres und weitere Informationen wie z. B. die Gesetzesinitiative des EU-Parlaments, die Stellungnahme des Rechtsausschusses und Entschließung des EU-Parlaments sowie bisherige Medienberichte zur Affaire atmed können auf Facebook unter https://www.facebook.com/atmed eingesehen werden.

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Datum: 11.10.2013 - 17:30 Uhr
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