Erfolgreiche Rechtsberatung- und vertretung im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Ciper & Coll., Rechtsanwälte auf Seiten der Geschädigten, erhöhen ihre Erfolgsstatistik in Deutschland:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient oftmals gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
1.
Schadenersatzhaftung nach Unfallereignis, schweres Polytrauma, Halswirbelfrakturen, multiple Rippenfrakturen - 13 O 827/09
Chronologie:
Die Klägerin trug durch ein Unfallereignis als Beifahrerin im Jahre 2005 schwerwiegende Verletzungen davon. Auch nach Entlassung aus der neurologischen Rehaklinik ist weiterhin eine Einschränkung des rechten Beines mit Spastik nach jeder Streckung vorhanden. Sie erhielt einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60 G.
Die Haftpflichtversicherung des Gegners war der Ansicht, dass der Klägerin eine Mithaftung an dem Unfall anzulasten sei, weil sie nicht angeschnallt gewesen sei und war außergerichtlich nur bereit, einen Betrag von 20.000,- Euro zu zahlen.
2.
Grober Behandlungsfehler bei chronischer entzündlicher Darmerkrankung (CED) mit Entstehung eines toxischen Megakolons und operativer Darmresektion - LG Flensburg 3 O 366/06
Chronologie:
Die Klägerin begab sich in die stationäre Behandlung beim Beklagten, nachdem sie über einen Zeitraum von sechs Tagen wegen Erbrechens und Durchfall von ihrem Hausarzt erfolglos behandelt worden war.
Bei der stationären Aufnahme stellte die Beklagte zunächst eine entzündliche Erkrankung im MAgen-Darm-Trakt fest und behandelte mit durchfallhemmenden Medikamenten, die jedoch keinen heilenden Effekt hatten.
Dem Beklagten wurde vorgeworfen, die entzündliche Darmerkrankung CED nicht früher erkannt zu haben. Es hätte noch eine medikamentöse Therapie erfolgen können und die Entstehung eines toxischen Megakolons und die operative Darmresektion wären vermieden worden.
3.
Verletzung des Pulmonalarterienstammes anlässlich operativer Rekonkstruktion der linksseitigen AV-Klappe - LG Duisburg, 2 O 82/08.
Chronologie:
Die Klägerin befand sich aufgrund bestehender Herzbeschwerden im Jahre 2006 in Behandlung bei der Beklagten. Eine Herzkathederuntersuchung ergab eine deutliche Insuffizienz der linken AV-Klappe und eine moderate Aortenklappeninsuffizienz. Es sollte eine operative Rekonstruktion der AV-Klappe vorgenommen werden.
Intraoperativ kam es zunächst bei Thoraxöffnung zu einer Verletzung des Pulmonalarterienstammes. Dieses hatte zur Folge, dass starke Blutungen einsetzten, die sich nur schwer beherrschen liessen. Postoperativ entwickelte sich dann auch noch eine Infektion.
Seit dem Vorfall leidet die Patientin unter einer Niereninsuffizienz, Lähmung des Peronaeusnervs im rechten Bein, sowie weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin