(ots) - Die FREIEN WÄHLER und die Ökologisch-Demokratische
Partei (ÖDP) haben soeben Klage gegen die 3%-Klausel für
Europa-Wahlen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht mit der
dringenden Bitte um eine rasche Entscheidung. Die Vorsitzenden beider
Parteien, Hubert Aiwanger für die FREIEN WÄHLER, Sebastian
Frankenberger für die Ökologisch-Demokratische Partei und der
Verfassungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim haben heute in
Berlin die Klage und inhaltlichen Mängel des 3 %-Gesetzes
vorgestellt.
Die Bundestags-Fraktionen, mit Ausnahme der Linken, hatten das
Gesetz, in kaum mehr als einer Woche, durch den Bundestag gepeitscht.
Dringende Warnungen der eigenen Ministerialverwaltung und der Appell
von 34 Staatsrechtlehrern wurden schlicht ignoriert. Die
außerparlamentarischen Parteien mussten noch vier Monate warten, bis
der Bundespräsident das Gesetz in diesen Tagen unterzeichnet hat.
Jetzt können sie es endlich anfechten. Der lange Schwebezustand
beeinträchtigte die Parteien in skandalöser Weise in ihren
Wahlvorbereitungen.
Professor von Arnim konnte als gemeinsamer Prozessvertreter
gewonnen werden. Er war vor zwei Jahren erfolgreicher Kläger gegen
die Sperrklausel bei Europa-Wahlen! Das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts hatte formal zwar nur die 5 %-Klausel, in
seinen bindenden Gründen aber jede Sperrklausel bei deutschen
Europa-Wahlen für verfassungswidrig erklärt.
Dazu sagt Prof. von Arnim: "Bis zum Urteil vom 9. November 2011
fielen Millionen Stimmen nicht nur unter den Tisch, nein, sie kamen
auch noch den Glücklichen, die den Sprung ins Parlament geschafft
hatten, zugute. Also Parteien und Kandidaten, die von den
betreffenden Wählern gerade nicht gewählt worden sind. Das
urdemokratische Recht der Gleichheit der Wahl und der
Chancengleichheit der Parteien war lange aus Gründen des Macht- und
Postenerhalts der Etablierten schwer verletzt worden."
Hubert Aiwanger: "In der Europawahl 2009 wurde die
Chancengleichheit von politischen Parteien stark beeinträchtigt. Von
den gültigen Stimmen in Deutschland gingen rund 10 % schlicht
verloren. Für die FREIEN WÄHLER war es der Verlust von 2 Mandaten.
Dies darf nicht noch einmal passieren!"
Sebastian Frankenberger: "Hätte das Urteil vom 9. November 2011
schon für die angefochtene Wahl gegolten, säßen die FREIEN WÄHLER und
die ÖDP jetzt im Europäischen Parlament. Wir sind uns sicher, dass
die Bundesverfassungsrichter nicht ihr eigenes Urteil ad absurdum
führen und deshalb unserer Klage stattgeben."
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Steffen Große
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