(ots) - Die Europäische Kommission hat heute eine
Konsultation zur Zukunft des Systems der Mehrwertsteuer eingeleitet.
Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU): "Die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften für
öffentliche Behörden und Unternehmen halten wir nicht für
grundsätzlich reformbedürftig. Das gilt insbesondere für den Aspekt
der Steuerneutralität. Die Regeln sind aus unserer Sicht geeignet,
dort eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen privatem und
öffentlichem Sektor sicher zu stellen, wo die beiden Bereiche auch im
Übrigen unter gleichen Voraussetzungen tätig werden."
Artikel 13 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ordnet an, dass
Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der Ausübung der
öffentlichen Gewalt tätig werden, nur dann der Steuerpflicht
unterliegen, wenn die Nichtbesteuerung zu größeren
Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
"Wir halten die Nichtbesteuerung hoheitlicher Pflichtaufgaben
weiterhin für sachgerecht, auch um private Haushalte vor zusätzlichen
Kosten zu schützen", so Reck weiter. Der Grundsatz der
Steuerneutralität gebietet es, grundsätzlich gleiche Tätigkeiten
unterschiedlicher Akteure steuerlich gleich zu behandeln. Er sollte
jedoch nicht dafür herangezogen werden, zwei Akteure, die unter nicht
vergleichbaren Rahmenbedingungen tätig werden, steuerlich
undifferenziert zu betrachten. "Aus unserer Sicht macht es einen
erheblichen Unterschied, ob eine öffentliche Körperschaft eine
Tätigkeit ausführt, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, oder
ob sich ein privates, bundes-, europa- oder auch weltweit agierendes
Unternehmen als Ergebnis einer freien unternehmerischen Entscheidung
an einem Vergabeverfahren für die Durchführung einer hoheitlichen
Aufgabe in einem bestimmten Gemeindegebiet beteiligt", begründet Reck
seine Auffassung.
"Die EU-Kommission sollte sich auf ihren originären Auftrag
besinnen und sich nur dort um die Harmonisierung der
Mehrwertbesteuerung kümmern, wo Binnenmarkt und Wettbewerb betroffen
sind. Für die Besteuerung von Tätigkeiten, die der öffentlichen Hand
vorbehalten und damit nicht wettbewerbsrelevant sind, sollte die EU
hingegen keine Zuständigkeit reklamieren!"
Anpassungsbedarf sieht der VKU lediglich im Bereich der
Zusammenarbeit zwischen verschiedenen öffentlichen Stellen. "Der
interkommunalen Zusammenarbeit kommt insbesondere in Zeiten des
demografischen Wandels eine herausragende Bedeutung für die
effiziente Nutzung öffentlicher Infrastrukturen zu. Sie darf nicht
durch unangemessene steuerliche Hürden behindert werden", so Reck
abschließend. Der VKU wird sich aktiv in die bevorstehende Diskussion
einbringen.
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