(ots) - Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für die
Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter des
Europäischen Parlaments haben heute für den Vorschlag der
Europäischen Kommission gestimmt, das unausgewogene Verhältnis von
Frauen und Männern in den Unternehmensvorständen in Europa zu
beheben. Mit seinem Votum (40 Stimmen dafür, 9 gegen und 2
Enthaltungen) macht das Europäische Parlament den Weg frei für die
nächsten Schritte des EU-Gesetzgebungsverfahrens.
Die Abstimmung fällt zeitlich mit dem neuen Bericht der
Europäischen Kommission über Frauen in Entscheidungspositionen
zusammen, der auch aktuelle Zahlen über Frauen in den Leitungsorganen
der größten börsennotierten Unternehmen in der EU enthält. Diese
Zahlen stammen von April 2013 und zeigen, dass der Frauenanteil in
Aufsichtsräten und Vorständen von 15,8 % (Oktober 2012) auf 16,6 %
gestiegen ist. Die Zahlen sind ferner nach Funktionsebene
aufgeschlüsselt. Danach sind 17,6 % der nicht geschäftsführenden
Direktoren Frauen (gegenüber 16,7 % im Oktober 2012); der
Frauenanteil in Führungspositionen der obersten Ebene liegt bei 11 %
(gegenüber bislang 10,2 %).
"Der Druck von gesetzgeberischer Seite wirkt. In der gläsernen
Decke zeigen sich die ersten Risse. Immer mehr Unternehmen reißen
sich geradezu um hochqualifizierte und talentierte Frauen. Sie alle
wissen, dass sie diese Frauen brauchen, wenn sie sich im globalen
Wettbewerb behaupten wollen", sagte Vizepräsidentin Viviane Reding,
EU-Kommissarin für Justiz. "Frankreich und Italien sind in Sachen
Frauenquote Vorreiter. Diese Länder haben bereits einschlägige
Gesetze erlassen und damit erhebliche Fortschritte erzielt."
Der von den beiden Parlamentsausschüssen heute verabschiedete
Bericht bestätigt den Ansatz der Kommission, den Fokus nicht so sehr
auf die Einführung fester Einstellungsquoten, sondern auf ein
transparentes und faires Auswahlverfahren zu legen
("Verfahrensquote").
Die Richtlinie soll nicht für kleine und mittlere Unternehmen
gelten, aber die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese
Unternehmen bei der Herbeiführung eines ausgewogenen
Zahlenverhältnisses zwischen Frauen und Männern auf allen
Verwaltungsebenen und in den Leitungsorganen zu unterstützen und
entsprechende Anreize vorzusehen.
Die nächsten Schritte: Der Vorschlag der Kommission muss, damit er
in Kraft treten kann, vom Europäischen Parlament wie auch von den
EU-Mitgliedstaaten im Rat (der mit qualifizierter Mehrheit abstimmt)
verabschiedet werden. Nach dem Votum der zuständigen Ausschüsse wird
das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich im November
abstimmen. Die Kommission hatte am 14. November 2012 einen
Richtlinienvorschlag verabschiedet, der die Zielvorgabe enthielt,
dass das unterrepräsentierte Geschlecht in Aufsichtsräten
börsennotierter Unternehmen ab 2020 und in Aufsichtsräten
börsennotierter öffentlicher Unternehmen ab 2018 bei mindestens 40 %
liegen sollte.
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http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-943_de.htm
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