(ots) - Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
können kurzfristig anstehende Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
einer WEG jetzt günstig mit der LBS finanzieren.
Das Dach ist undicht, die Heizung streikt und die Fassade müsste
dringend neu gemacht werden. So mancher
Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt allerdings das Geld für die
notwendigen Renovierungen, da die Rücklagen dafür in der Regel nicht
ausreichen und Sonderumlagen nicht immer umsetzbar sind.
Ab sofort bietet die LBS Baden-Württemberg
Wohnungseigentümergemeinschaften eine Sofortfinanzierung für
kurzfristige Arbeiten am Gemeinschaftseigentum an und erweitert damit
ihre Angebotspalette.
Schon bisher war das perspektivische Ansparen von Bausparverträgen
für zukünftige Maßnahmen möglich. Dabei wird das Bauspardarlehen nach
der erfolgten Zuteilung des Vertrages auf die einzelnen
Wohnungseigentümer aufgeteilt und übertragen.
Jetzt bietet die LBS auch für sofort anstehende Maßnahmen im Sinne
des § 22 WEG einen Vorfinanzierungskredit an. Die Absicherung erfolgt
über eine Kreditversicherung der Versicherungskammer Bayern.
Kreditnehmer ist die Eigentümergemeinschaft als Ganzes. Die Laufzeit
der Finanzierung beträgt je nach Modell circa 12 oder 18 Jahre. Pro
Sofortfinanzierung kann ein Kreditvolumen von bis zu 750.000 Euro in
Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen
- Das Objekt ist älter als fünf Jahre
- Die Eigentümergemeinschaft hat zwischen 5 und 50 Einheiten
- Der Verwalter besitzt eine Vermögensschadenshaftpflicht
- Es sind 10 Prozent Eigenmittel der Eigentümergemeinschaft
vorhanden
Informationen zur neuen Sofortfinanzierung für WEG gibt es in
allen baden-württembergischen LBS-Beratungsstellen, Sparkassen und
der BW-Bank.
Pressekontakt:
Kathrin Hartwig, LBS Baden-Württemberg
Telefon: 0711 183-2377, Fax: 0711 183-2085
E-Mail: Kathrin.Hartwig(at)LBS-BW.de