Frankfurt/Wiesbaden, 17. Juni 2009 - (NBASOPM18062009) - Das neu auf den Weg gebrachte Konjunkturpaket II stellt unter dem Namen „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ das umfangreichste Konjunkturprogramm der deutschen Nachkriegsgeschichte dar.
Im Rahmen des Konjunkturpaket II gilt zur Entlastung der Bürger rückwirkend ab Januar 2009 ein neuer, niedrigerer Tarif in der Einkommensteuer. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine rückwirkende Korrektur der Lohnsteuerberechnungen durchzuführen. Alle sozialversicherungsrechtlich Beschäftigten erhalten deshalb in Kürze korrigierte Lohnabrechnungen für die Vormonate.
(firmenpresse) - Geänderter Beitragssatz in der Krankenversicherung zum 01.07.2009
Zum 1. Juli 2009 wird zudem eine Beitragssenkung in der Krankenversicherung vorgenommen. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,6 Beitragssatzpunkte von bisher 14,6% auf 14,0% gesenkt. Der allgemeine Beitragssatz nach § 241 SGB V, der für die Beitragsbemessung aus Renten und für die Berechnung des Zuschusses zur Krankenversicherung maßgebend ist, ist der um 0,9 Beitragssatzpunkte erhöhte paritätisch finanzierte Beitragssatz. Dieser beträgt dann ab dem 01.07.2009 für alle gesetzlich Versicherten 14,9% statt bisher 15,5%. Unterm Strich werden Arbeitnehmer und Betriebe damit jeweils um 0,3 Prozentpunkte entlastet.
Konjunkturpaket entlastet Arbeitnehmer nur unzureichend
Die gesetzlichen Änderungen erhöhen einen durchschnittlichen Nettolohn nur um rund 1,1 %, darauf weist George Wyrwoll, Corporate Relations Manager und HR-Experte bei Sodexo hin. Damit werden viele Arbeitnehmer die beabsichtigte Entlastung kaum bemerken. Dagegen bieten staatlich geförderte Essenzuschüsse, zum Beispiel über den Sodexo Restaurant Pass, Unternehmen die Möglichkeit, den Nettolohn der Beschäftigten im Schnitt um 6,7% zu erhöhen.
Essenszuschüsse erhöhen den Nettolohn abgabenfrei bis zu 10 Prozent
Was die Wenigsten wissen: Die Bundesregierung bietet auch die Möglichkeit, das Mittagessen steuerlich anzurechnen. So können Unternehmen ihren Mitarbeitern arbeitstäglich bis zu 5,83 Euro in Form von Sodexo Restaurant Schecks abgabenfrei zukommen lassen. Im Jahr sind sogar bis zu 1.282,60 Euro pro Mitarbeiter als steuer- und sozialabgabenfreier Mittelzufluss möglich. Die Bezuschussung zur Mitarbeiterverpflegung bildet eine eigene Steuerkategorie und ist in den Lohnsteuerrichtlinien normiert. Arbeitgeber können mit dem Sodexo Restaurant Pass auf einfache und kostengünstige Weise eine attraktive Sozialleistung bieten und zudem je nach Einkommens- und Steuerklasse des Mitarbeiters den Nettolohn bis zu 10 Prozent erhöhen. So lassen sich die Impulse des Konjunkturpakets vorteilhaft ergänzen.
Die Sodexho Pass GmbH ist eine Tochtergesellschaft von Sodexo, dem weltweit größten Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung und Dienstleistungen. In insgesamt über 80 Ländern sind rund 355.000 Sodexo-Mitarbeiter für 30.600 Kunden tätig. Der Konzernumsatz betrug im Geschäftsjahr 2007/2008 13,6 Milliarden Euro. Der Bereich der Dienstleistungsschecks und -karten nimmt bei Sodexo eine signifikante Rolle ein: Als Marktführer beläuft sich die Zahl der arbeitstäglichen Scheck-Verwender in Deutschland auf 250.000, weltweit sind es 25,6 Millionen. Sodexho Pass ist mit fünf Regionalbüros deutschlandweit vertreten. Der Hauptsitz ist in Frankfurt am Main. Das Unternehmen bietet Kunden individuellen Full-Service nach Maß: von der Bestellung, über die Lieferung bis hin zur Kundenbetreuung. Dabei ist der Sodexo Restaurant Pass, als bargeldloser Essenszuschuss, das Hauptgeschäftsfeld.
Den 9.000 Firmenkunden, darunter Dresdner Bank, Lufthansa, Bayer, PriceWaterHouseCoopers, Daimler oder TUI und viele mittelständische Unternehmen, steht eine große Vielfalt an Einlösemöglichkeiten für den Restaurant Pass zur Verfügung. Zu den über 30.000 Partnern zählen beispielsweise Restaurants wie Maredo oder Nordsee sowie zahlreiche Supermarktketten wie Edeka, Kaufland, real und Rewe. Darüber hinaus gehören auch lokale Bäcker oder Metzger zu dem Stamm der Akzeptanzstellen.
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