Ciper & Coll. Rechtsanwälte sind erfolgreich in Deutschland auf den Gebieten des Arzthaftungsrechtes/Medizinrechtes tätig. Die Anwälte informieren über aktuelle Prozesserfolge:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient oftmals gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
1.
Inadäquate Behandlung einer Humeruskopf-Mehrfachfraktur - LG Nürnberg-Fürth, Az. 11 O 6006/10.
Chronologie:
Der Kläger zog sich anlässlich eines Sturzes vom Fahrrad eine Fraktur im Bereich des rechten Humeruskopfes zu. Daraufhin wurde er in der Ambulanz im Hause der Beklagten vorstellig. Dort blieb die Fraktur über mehrere Tage lang unversorgt. Es kam zu einer Fehlverheilung.
Hätten die behandelnden Ärzte ein präoperatives CT gefertigt und die instabile Fraktur erkannt, wäre eine primäre Versorgung mittels Schulterendoprothese erfolgt. Die Fraktur wäre nicht unzureichend reponiert worden und ein zufriedenstellendes Ausheilungsergebnis eingetreten, mit der Folge, dass dem Kläger erhebliche Schmerzen erspart geblieben wären und eine jetzt vorliegende Bewegungseinschränkung nicht eingetreten wäre.
Verfahren:
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nach Klageeinreichung zügig einen Gütetermin anberaumt, in dem es den Parteien angeraten hat, sich gütlich zu einigen. Die Parteien kamen sodann überein, die Angelegenheit auf Basis einer pauschalen Summe zur Gesamtabgeltung von rund 30.000,- Euro zu beenden, nachdem zuvor außergerichtliche Vergleichsverhandlungen gescheitert waren.
2.
Verspätete Diagnose eines akuten Abdomens nach Falschbefundung eines Gastroskopiebefundes- LG Potsdam - Az. 11 O 99/07.
Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund massiver Oberbauchschmerzen im Dezember 2001 in die Klinik der Beklagten. Hier wurde eine Gastroskopie vorgenommen, der Gastroskopiebefund jedoch falsch befundet. Es kam zu massivem Gallenrückfluss, in der Folge musste dem Patienten ein Teil des Dünndarmes entfernt werden. Auch heute leidet er noch erheblich unter den Gesundheitsbeschwerden.
Verfahren:
Das Landgericht Potsdam hat nach umfassender Beweisaufnahme konstatiert, dass die Behandlung im Hause der Beklagten nicht lege artis erfolgte und den Parteien eine vergleichsweise Klärung angeboten. Danach solle dem Kläger eine pauschale Abfindungssumme in Höhe von 60.000,- Euro gezahlt werden. Auf diesen Betrag haben sich die Parteien zwischenzeitlich geeinigt.
3.
Fehlerhafte Ballonkyphoplastie nach Fraktur des 1. Lendenwirbelkörpers - LG Wuppertal, Az. 5 O 236/09
Chronologie:
Die Klägerin zog sich im Mai 2007 bei einem Sturz zwei Brüche der 7. und 8. Rippe links sowie einen Bruch des 1. Lendenwirbelkörpers zu, die zunächst nichtoperativ behandelt wurden. Als die Schmerzen zunahmen, veranlasste die Beklagte eine Röntgenaufnahme, die eine zunehmende Deformierung des Wirbelkörpers ergab. Die sodann vorgenommene Operation führte zu einem inkompletten Conus-Cauda-Syndrom mit Inkontinenz.
Verfahren:
Nachdem der Haftpflichtversicherer der Beklagten eine pauschale Entschädigungssumme in Höhe von 25.000,- Euro angeboten hatte, auf die sich die Klägerin einliess, konnte die Klage zurückgenommen werden.
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