(ots) - Heilsame Wirkung
Es wäre ein kühnes, aber womöglich verdienstvolles Projekt: das
Verhältnis von Staat und Kirche neu zu denken und zu regeln. Denn der
reinen Lehre nach sind beide Welten in modernen Demokratien ja aus
guten Gründen getrennt. In Wahrheit aber ist die Bande in Deutschland
vielerorts eng, übernimmt die Kirche beispielsweise zunehmend vom
Staat zu erwartende Aufgaben der Fürsorge und Bildung, während sie
ihrerseits argwöhnisch über Privilegien und Rechte der
Selbstverwaltung wacht.
Dieses Konstrukt kann keinem gefallen, der auf ein klares System
mit größtmöglicher Unabhängigkeit beider Seiten Wert legt. Keineswegs
handelt es sich dabei um eine kirchenfeindliche Position, als die sie
gerne missverstanden wird. Auch viele Bistümer haben das erkannt, und
außerhalb Deutschlands stößt das hiesige System von Nähe und
Abhängigkeit längst schon auf Skepsis. Hier und da hält ferner auch
die Einsicht Einzug, dass die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts
fraglich ist, vielleicht nicht rechtlich, wohl aber gesellschaftlich.
Die lobenswerte Bereitschaft, Rechenschaft über die Besitztümer in
den Bistümern abzulegen, ist ebenfalls Ausdruck davon, sich interner
wie öffentlicher Kontrolle und Diskussion zu stellen. Damit gewinnt
die Kirche an Respekt und verliert ihn nicht. Führt die Affäre um den
Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst also dazu,
jahrhundertealte Verflechtungen zu entwirren und mehr Transparenz und
damit Vertrauen in den Diözesen zu schaffen, hat der Fall der Kirche
nicht geschadet, sondern genutzt.
Burkhard Ewert
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