Union macht Wahlkampf auf dem Ruecken der Freiwilligen Feuerwehren
(pressrelations) - Anlaesslich der aktuell laufenden parlamentarischen Beratungen ueber die Einfuehrung einer Sonderfahrberechtigung fuer Angehoerige der Freiwilligen Feuerwehren und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und die zustaendige Berichterstatterin Heidi Wright:
Auf Druck der CSU blockiert die CDU/ CSU- Bundestagsfraktion die schnelle Einfuehrung eines "Feuerwehrfuehrerscheins" und will mit dem Kopf durch die Wand.
Vor dem Hintergrund, dass immer weniger Ehrenamtliche bei den Feuerwehren und im Katastrophenschutz deren Einsatzfahrzeuge fahren koennen, weil ihnen die entsprechende Fahrerlaubnis fehlt, haben wir einen Loesungsvorschlag unterbreitet, der einfach und kostenguenstig ist. Demnach soll fuer einen Sonderfuehrerschein bis 4,75 Tonnen eine Pruefung in Form einer internen Einweisung in den Organisationen durch erfahrene Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste durchgefuehrt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat einen Aenderungsvorschlag fuer die Fuehrerscheinverordnung vorgelegt und die Inhalte fuer die interne Einweisung gegenueber einer regulaeren Pruefung deutlich verringert. Die CSU beharrt darauf, dass der Inhalt der Einweisung nicht festgelegt wird und riskiert damit Maengel in der Verkehrssicherheit. Und blockiert so in unverantwortlicher Weise die Verabschiedung des Gesamtpakets.
Desweiteren haben sich die Koalitionspartner von CDU/ CSU und SPD in den bisherigen parlamentarischen Beratungen darauf geeinigt, dass wir fuer Angehoerige der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste einen Sonderfuehrerschein fuer Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen einfuehren.
Unser Ziel ist es, die Kosten fuer die Fuehrerscheinausbildung fuer die ehrenamtlich Engagierten deutlich zu senken und die Voraussetzungen zu vereinfachen.
Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in ausfuehrlichen Gespraechen mit den betroffenen Verbaenden, dem THW und den Rettungsdiensten eroertert und fachlich abgestimmt worden.
Immer war klar, dass drei ganz wesentliche Eckpunkte bei diesem Gesetz zu beachten sind: zu einem der Aspekt der Verkehrssicherheit beim Fuehren der Fahrzeuge, die bei schnellen Einsatzfahrten zu hundert Prozent beherrscht werden muessen, und zum anderen die eindeutigen Vorgaben der einschlaegigen EU-Verordnung und vor allem der Erhalt der Einsatzfaehigkeit im Ehrenamt.
Die CSU kuendigt den gemeinsamen Weg auf. Sie fordert populistisch den bewussten Verstoss gegen europaeisches Recht und blockiert damit eine ausgewogene Loesung. Das ist Wahlkampf auf dem Ruecken von Tausenden ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren in ganz Deutschland.
Die Vorgaben der europaeischen Fuehrerscheinrichtlinie legen fest, dass eine Pruefung Voraussetzung fuer den Erwerb eines Sonderfuehrerscheins sein muss. Daran hat sich der deutsche Gesetzgeber zu halten.
Einig sind sich die Koalitionspartner, dass fuer das Fahren von Fahrzeugen mit einem Gewicht bis 7,5 Tonnen eine qualifizierte Sonderfahrberechtigung notwendig sein soll, fuer die eine externe Ausbildung und Pruefung abgelegt werden muss. Die Pruefung soll inhaltlich an die Voraussetzungen fuer einen regulaeren C1- Fuehrerschein angelehnt sein und nach einer verkuerzten Ausbildung in einer Fahrschule von den bekannten Prueforganisationen abgenommen werden. Die Fahrschulverbaende haben sich bereit erklaert, diese Ausbildung plus Pruefung zu einem verguenstigten Preis von etwa 600 Euro anzubieten.
Als zusaetzlichen Bonus und zur Staerkung des Ehrenamts soll die qualifizierte Fahrberechtigung fuer Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen nach zwei Jahren in eine allgemeine und somit auch zivil nutzbare Fahrberechtigung der Klasse C1 umgeschrieben werden koennen. Damit wollen wir einen zusaetzlichen Anreiz fuer junge Menschen schaffen, sich in den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten ehrenamtlich zu engagieren.
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