PresseKat - Anhörung der Bundesnetzagentur kann Routerzwang abwenden

Anhörung der Bundesnetzagentur kann Routerzwang abwenden

ID: 963836

(ots) - Aufgrund der hohen Bedeutung für 24 Millionen
DSL-Anschlüsse hat die Bundesnetzagentur eine formelle Anhörung zum
so genannten Netzabschlusspunkt angesetzt. Anlass ist der
Routerzwang, den einzelne Anbieter von DSL-Anschlüssen ausüben. AVM
begrüßt, dass die Bundesnetzagentur dafür Verbraucher, Anwender,
Verbände und Industrie bis zum 6. November um ihre Stellungnahmen
bittet. Den jetzt von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen
Netzabschlussgeräten als Alternative zur TAE-Dose (Telefondose) steht
AVM jedoch äußerst kritisch gegenüber. Das bisher größte
Erfolgsmodell des liberalisierten Telekommunikationsmarktes, nämlich
die Einstufung der TAE als einheitlicher Netzabschlusspunkt wird
dadurch in Frage gestellt.

Die Bundesnetzagentur versucht, für alle Zugangstechnologien (DSL,
Kabel, LTE und andere) einen einheitlichen Netzabschlusspunkt zu
definieren. Dies ist technologisch schwer umsetzbar und wird der
herausragenden Bedeutung von DSL und seiner besonderen Regulierung
nicht gerecht.

Die 24 Millionen Haushalte mit DSL-Anschlüssen haben bislang vom
freien Wettbewerb und den daraus entstandenen Innovationen
profitiert. Sollte die freie Endgerätewahl in Zukunft nicht mehr
möglich sein, werden Wettbewerb und Innovationen im Festnetz auf der
Strecke bleiben. Offen spezifizierte Schnittstellen zu Netzen und
freier Wettbewerb sind auch im Mobilfunk der Motor für Innovationen
wie beispielsweise Smartphones.

AVM fordert von der Bundesnetzagentur eine Entscheidung, die den
Anforderungen eines freien Telekommunikationsendgerätemarktes gerecht
wird. Auch zukünftig muss ein fairer Wettbewerb möglich sein, der den
Verbrauchern die Freiheit bei der Wahl des Endgerätes gewährleistet.

Noch bis zum 6. November können alle interessierten Bürger dazu
Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur abgeben. In der Mitteilung




398/2013 hat die Bundesnetzagentur hierfür Unterlagen bereitgestellt:
http://ots.de/IVxCn

Zur Historie des Routerzwangs

Anfang des Jahres erklärte die Bundesnetzagentur auf
Verbraucherbeschwerden, sie habe keine rechtliche Handhabe gegen den
Routerzwang einzelner Netzbetreiber. Der Gesetzgeber habe nicht
eindeutig definiert, an welchem Punkt das DSL-Netz in einem Haushalt
endet. Aus diesem Grund sei die Entscheidung dem jeweiligen
Netzbetreiber zu überlassen. Die Bundesnetzagentur lehnte somit ihre
Zuständigkeit ab.

Im April sprachen sich 17 Hersteller aus der TK-Branche in einem
Positionspapier an das Bundeswirtschaftsministerium und die
Bundesnetzagentur für die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der
Netzzugangsschnittstelle an der TAE-Dose und eine freie Routerwahl
aus.

Das Thema Routerzwang ist in der deutschen Bundespolitik in den
letzten Monaten auf großes Interesse gestoßen. Der politische Wille,
den Routerzwang abzuschaffen, wurde von der aktuellen Bundesregierung
deutlich artikuliert. Im Juli wurde der Routerzwang auch im Ausschuss
"Neue Medien" des Bundestages in Bezug auf Fragen der Netzneutralität
behandelt. Ebenfalls im Juli wurden erstmals Vertreter der Hersteller
für TK-Endgeräte bei einem Workshop der Bundesnetzagentur in dieser
Sache angehört. An diesem Workshop nahmen auch Vertreter des
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der Netzbetreiber teil.

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Datum: 17.10.2013 - 10:16 Uhr
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