Es kann schneller passieren, als wir denken. Und es kann jeden treffen. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder schwindende Kräfte im Alter – und plötzlich liegt das eigene Schicksal in den Händen anderer. Dann regeln Fremde die Geld-, Gesundheits- und Wohnungsangelegenheiten. Eine befremdliche Vorstellung, findet auch Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Sie ist Expertin für die persönliche Vorsorge und weiß, welche Maßnahmen getroffen werden müssen.
(firmenpresse) - "Wer sich damit auseinandersetzt, legt seinen eigenen Willen für schwierige Zeiten fest. Er entlastet seinen Partner und die Kinder. Denn diese dürfen nicht automatisch Entscheidungen treffen. Ein weit verbreiteter Irrglaube", sagt Winkler.
In einem kostenfreien E-Book hat sie die wichtigsten Punkte zu den Themen Betreuungs- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Zeit der Pflege/Elternunterhalt und Testament zusammengefasst:
1) Erstellen Sie eine Vollmacht nur für Personen, denen Sie hundertprozentig vertrauen.
2) Vollmachten bedürfen der Legitimation eines Rechtsanwalts oder Notars. Für Immobiliengeschäfte, Darlehen und Handelsgewerbe ist die notarielle Beglaubigung sogar zwingend.
3) Geben Sie die Vollmacht erst im Bedarfsfall heraus und lassen Sie sie im Vorsorgeregister für 15 Euro registrieren, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. www.vorsorgeregister.de
4) Holen Sie sich beim Ausfüllen der Patientenverfügung Hilfe von einem Arzt oder dem Humanistischen Verband. www.patientenverfuegung.de
5) Erneuern Sie die Verfügung alle ein bis zwei Jahre. Denken Sie auch daran, dass eine öffentliche Person Ihre Einwilligungsfähigkeit bestätigen muss.
6) Behalten Sie die Finanzen der Familie im Blick und sorgen Sie mit entsprechenden Versicherungen vor. Meist sind Frauen diejenigen, die nach dem Tod des Partners verarmen.
7) Sind Sie vom Elternunterhalt betroffen, prüfen Sie Ihre Guthaben. Von Rechts wegen stehen Ihnen Freibeträge zu. Nehmen Sie im Bedarfsfall sofort einen Fachanwalt. www.elternunterhalt.org
8) Prüfen Sie, ob die gesetzliche Erbfolge bzw. das Testament mit Ihrem tatsächlichen Willen übereinstimmt. Neue Familienkonstellationen bergen möglicherweise ungewollte Überraschungen.
9) Wird Erbschaftssteuer fällig, bleibt das Einfamilienhaus dann unberücksichtigt, wenn der Ehepartner oder das Kind mindestens zehn Jahre die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt.
10) Erledigen Sie frühzeitig die vorangegangenen Tipps. Sprechen Sie in Ihrer Familie darüber und geben Sie diese Informationen weiter.
Das Institut GenerationenBeratung bietet die Weiterbildung zum GenerationenBerater sowie Seminare und Workshops zum Thema GenerationenBeratung an.
Margit Winkler, Inhaberin des Instituts, ist Expertin in Vorsorgefragen - von der Betreuungs- und Vorsorgevollmacht über die Patientenverfügung, Pflege, Elternunterhalt bis hin zum Erbe und Testament.
Weitere Informationen auch unter http://blog.m-winkler.com/
Margit Winkler - Institut GenerationenBeratung
Höhenstraße 59b
D-64732 Bad König
Tel. 06063 - 95 17 800
Mail: info(at)institut-generationenberatung.de