(ots) - Im Jahr 2012 begann für rund 517 000 Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische
Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle. Das waren
gut 2 000 junge Menschen weniger als im Jahr 2011 (- 0,5 %). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde damit wie im
Vorjahr für 3,3 % der jungen Menschen unter 21 Jahren eine
erzieherische Hilfe neu eingerichtet. Im Jahr 2008 lag dieser Anteil
noch bei 3,0 %.
Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl
des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht
gewährleistet ist, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und
notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die
Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche
Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle
Lebenssituation notwendig macht.
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen
hatte mit 65 % die Erziehungsberatung - gut 307 000 junge Menschen
nahmen sie im Jahr 2012 neu in Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich
zum Vorjahr um 1,1 % zurück. Rund 55 000 Familien erhielten eine
familienorientierte Hilfe, das waren 4,0 % mehr als im Jahr 2011. Mit
diesen Hilfen wurden etwa 102 000 junge Menschen erreicht.
Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine
Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses
untergebracht. Für knapp 52 000 Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine
Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten
Wohnform. Das waren rund 800 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2011.
Die Hälfte der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer
Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem
alleinerziehenden Elternteil zusammen. Nahezu drei Viertel (74 %)
dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von
Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie
zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten
Sozialgesetzbuch.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Stefanie Lehmann,
Telefon: (0611) 75-8167,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de