(ots) - 218 Mio. Euro "Generikarabatt" mussten
Generikaunternehmen im Jahr 2012 - zusätzlich zu den laut
Bundesgesundheitsministerium 2,4 Mrd. Euro Preisnachlässen aus
Rabattverträgen im Jahr 2012 - als unbefristete gesetzliche
Zwangsrabatte an die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung
abführen.
- Die hohe Abdeckung des Generikamarktes mit Rabattverträgen macht
gesetzliche Zwangsrabatte entbehrlich.
- Zudem verfügen allein die gesetzlichen Krankenkassen und der
Gesundheitsfonds über ein Finanzpolster von fast 30 Mrd. Euro.
Im Jahr 2012 mussten Generikaunternehmen Zwangsabschläge auf
Generika von insgesamt 218 Mio. Euro an die GKV und PKV abführen. Im
ersten Halbjahr 2013 betrug die Höhe der geleisteten
"Generikarabatte" bereits fast 110 Mio. Euro (Quelle: IMS HEALTH).
Grundlage ist der seit dem 1. April 2006 gesetzlich festgeschriebene
sogenannte Generikarabatt in Höhe von 10 %, der zudem unbefristet
ist.
Damit kamen für die Unternehmen zu den vom BMG für 2012
angegebenen 2,4 Mrd. Euro Preisnachlässen aus Rabattverträgen, die
ganz überwiegend von Generikaunternehmen zu tragen sind, noch einmal
218 Mio. Euro an Belastungen hinzu. Dabei haben alle Generika- und
Biosimilarunternehmen zusammengenommen im Markt der Gesetzlichen
Krankenversicherung lediglich einen Umsatz von 4,6 Mrd. Euro (zu
Herstellerabgabepreisen).
Darüber hinaus verursacht die Abwicklung des Generikaabschlags
erhebliche Bürokratiekosten bei den Krankenkassen, den Apotheken und
den Generikaunternehmen. Schließlich ist der Generika-Zwangsrabatt
auch angesichts der Milliardenüberschüsse im Gesundheitssystem nicht
mehr zeitgemäß. Der Gesetzgeber ist daher gefordert zu handeln und
den unbefristeten Generikaabschlag ersatzlos zu streichen.
Folgen Sie uns auf Twitter unter http://twitter.com/progenerika
Pressekontakt:
Pro Generika e.V.
Bork Bretthauer
Geschäftsführer
Tel. 030/81616090
info(at)progenerika.de