(ots) - Linke und Grüne bringen es lediglich auf rund 20
Prozent der Stimmen im Bundestag - zu wenig, um einen
Untersuchungsausschuss einzurichten oder ein Gesetz der Regierung
durch eine sogenannte Normenkontrollklage vom
Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Die pauschale Absenkung
des notwendigen Stimmenanteils von 25 auf 20 Prozent läge nahe, wäre
aber leichtsinnig. Denn in künftigen Zeiten mit einer starken
Opposition könnten Ausschuss und Klage zu Krawallinstrumenten
verkommen, wenn die Hürde zu niedrig liegt.
Denkbar wäre aber schon, in der Geschäftsordnung des Bundestags
für diese Wahlperiode Folgendes verbindlich zu vereinbaren: Union und
SPD enthalten sich, wenn sich Linke und Grüne geschlossen für die
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aussprechen. Die Opposition
käme so mit einfacher Mehrheit ans Ziel. Bei der Normenkontrollklage
ist dies nicht möglich. Diesem Verfahren müssen laut Grundgesetz in
jedem Fall mindestens 25 Prozent der Abgeordneten zustimmen, eine
einfache Mehrheit reicht nicht. Deshalb müsste hier das Grundgesetz
präzisiert werden. Für den Fall, dass die Opposition weniger als ein
Viertel der Abgeordneten stellt, sollte die Möglichkeit zur
Normenkontrollklage eröffnet werden, wenn sich die
Oppositionsfraktionen einig sind. Damit wäre ein Mindestmaß an
Kontrolle garantiert.
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