(ots) - Päpstliche Besonnenheit
Die Entscheidung des Vatikans war gespannt erwartet worden: Papst
Franziskus lässt den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst
im Amt, doch der umstrittene Hirte muss sich eine Auszeit nehmen. Ob
er in seine Diözese zurückkehren wird, ist fraglich. Das öffentliche
Urteil über ihn steht in Deutschland indes schon lange fest: Der
Gottesmann muss weg. Spott hagelte es für den "Prunk-Bischof". Der
Lebensstil hoher Geistlicher stand plötzlich im Fokus, verbunden mit
berechtigter Kritik an der Finanzpolitik der Kirche.
Der Papst hat sich dem öffentlichen Druck nicht gebeugt, sondern
eine bedachte und sehr christliche Entscheidung getroffen: Die
Auszeit gibt dem Bischof die Chance zur Besinnung und Umkehr. Auch
beweist Franziskus Besonnenheit, indem er für eine endgültige
Entscheidung die Prüfung der Vorwürfe abwarten will. In Deutschland
wird die Milde aus Rom freilich auf wenig Verständnis treffen. Viele
sahen das Kirchenoberhaupt in der Pflicht, im Limburger Fall ein
Exempel zu statuieren. Doch den Enttäuschten sei gesagt: Die
Diskussion um Tebartz-van Elst hat etwas in Bewegung gesetzt, das
auch ohne den Paukenschlag aus Rom weitergehen kann. Die Debatte um
das Vermögen von Bistümern und dessen Transparenz, die Frage danach,
ob das Verhältnis von Kirche und Staat nicht neu gedacht werden muss:
Die Gesellschaft ist gefordert, den öffentlichen Druck mit dem Ziel
von Reformen nicht abreißen zu lassen.
Franziska Kückmann
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