(ots) - Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich
24.10.2013 09:48
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Deutsche Börse AG: Vergleich mit U.S.-Klägern - weitere Bedingungen erfüllt
Wie die Deutsche Börse AG bereits in ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 9.
September 2013 mitgeteilt hatte, hat ihre 100-prozentige
Tochtergesellschaft, die Clearstream Banking S.A. ('Clearstream'), den
Konditionen für eine Vergleichsvereinbarung mit U.S.-Klägern zugestimmt,
die u.a. noch der Unterzeichnung durch eine bestimmte Anzahl Kläger
bedurfte.
Die erforderliche Anzahl an Unterschriften wurde heute erreicht.
Clearstream wird jetzt gemeinsam mit den Anwälten der Kläger beim
zuständigen U.S.-Gericht Antrag auf Klageabweisung der unmittelbar gegen
Clearstream gerichteten Klagen stellen. Sobald das U.S.-Gericht die Klagen
abgewiesen hat, wird der Vergleich wirksam.
Kontakt:
Nicolas Nonnenmacher
Tel.: +352 2 43-3 61 15
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