(ots) - Am Jahresende 2012 erhielten in Deutschland rund
343 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der
Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 3,3Â %.
Damit waren am Jahresende 2012 deutschlandweit 4 von 1 000
Einwohnern auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Am häufigsten
bezogen die Menschen in Hamburg mit 7Â Personen je 1Â 000 Einwohner
diese Sozialleistung. Am seltensten nahm die Bevölkerung in
Baden-Württemberg diese Hilfe in Anspruch, hier lag die Quote bei
1Â Person je 1Â 000 Einwohner.
Die Berechnung der Quoten erfolgte mit der Bevölkerungszahl am
31.12.2012 auf der Grundlage früherer Zählungen (Volkszählung 1987 im
ehemaligen Bundesgebiet und Registerzählung 1990 in der ehemaligen
DDR).
Zwei Drittel der Leistungsberechtigten (67Â %) lebten in
Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen, ein Drittel (33Â %) der
Empfänger lebte außerhalb solcher Einrichtungen. Letztere führten
überwiegend einen Einpersonenhaushalt.
Mit 41 Jahren waren die Leistungsbezieher außerhalb von
Einrichtungen im Durchschnitt deutlich jünger als Bezieher in
Einrichtungen. Diese waren durchschnittlich rund 54Â Jahre alt.
Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen
mit Behinderung und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen
leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem
6. Kapitel (SGB XII) oder Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel
(SGB XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen
Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel
durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel (SGB XII) oder in
anderer Weise decken können. Außerhalb von Einrichtungen kommt die
Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige,
längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente
in Betracht.
Weitere Ergebnisse zur Hilfe zum Lebensunterhalt zum 31.12.2012
finden sich unter www.destatis.de, Zahlen & Fakten > Gesellschaft &
Staat > Soziales > Sozialleistungen > Sozialhilfe.
Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen Empfänger
von Hilfe zum Lebensunterhalt (22121-0001 und 22121-0002) in der
Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Infoteam Sozialhilfe,
Telefon: (0611) 75-8953,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de