(ots) - Der Beruf Osteopath muss als eigenständiger
Heilberuf mit Primärkontakt durch eine bundesgesetzliche Regelung
anerkannt und das für die Patientensicherheit notwendige hohe Niveau
der Aus- und Weiterbildung festgeschrieben werden. Diese Meinung
vertreten sechs Osteopathie-Organisationen und Berufsverbände als so
genannte Konsensgruppe in einem Positionspapier. Die Konsensgruppe
repräsentiert mit mehr als 8000 Mitgliedern die Mehrheit der
Osteopathen in Deutschland.
Grundständig und in Weiterbildung ausgebildete Osteopathen
therapieren derzeit jährlich in rund 4000 Praxen bis zu 5,6 Millionen
Menschen. Mit der Beliebtheit der Osteopathie steigt auch die
Nachfrage nach qualifizierten Osteopathen. Eine gesetzliche Regelung
mit einheitlicher Definition des "Osteopathen" zur Gewährleistung der
Patientensicherheit fehlt jedoch. "Osteopathie als angewandte
Humanwissenschaft ist ein Diagnose- und Behandlungsverfahren, das
einen eigenständigen Beruf mit Primärkontakt ausmacht", heißt es in
dem Positionspapier der Akademie für Osteopathie (AFO) e.V., der
Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V., des Bundesverbandes
Osteopathie (bvo) e.V., des Deutschen Verbandes für Osteopathische
Medizin (DVOM) e.V., des Registers der Traditionellen Osteopathen
(ROD) GmbH und des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V.
Deutschland hinkt anderen Ländern hinterher: Die Forderung nach der
Anerkennung einer eigenständigen Medizinform mit Primärkontakt, also
mit Diagnosestellung, entspricht auch den Zielen der europäischen und
weltweit tätigen Berufsverbände und den Richtlinien der
Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2010. Seit Inkrafttreten
des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten derzeit schon
mehr als 90 Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) anteilig die
Kosten für Osteopathie-Behandlungen. Die Voraussetzungen der GKV für
die Erstattungsleistungen sind jedoch völlig uneinheitlich, was
ebenfalls den Regelungsbedarf unterstreicht.
Die Forderung der nicht-osteopathischen Gesellschaften,
Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und Deutsche
Gesellschaft für manuelle Medizin (DGMM), "die Weiterbildung in
osteopathischen Verfahren aufbauend auf die Zertifikatsweiterbildung
in Manueller Therapie für Physiotherapeuten bundesweit gesetzlich" zu
regeln, muss laut Konsensgruppe aus den folgenden Gründen ins Leere
gehen:
- Osteopathie beschränkt sich im Gegensatz zur Manuellen Therapie
nicht auf die Vermittlung von einzelnen Techniken, sondern
betrachtet immer den Körper als Funktionseinheit. Wesentliche
Anteile, die die osteopathische Diagnostik ausmachen, werden in
der Manuellen Therapie nicht vermittelt.
- Osteopathie behandelt im Gegensatz zur Manuellen Therapie keine
Krankheitsbilder, sondern fokussiert sich auf die
Wiederherstellung des vorhandenen Heilungspotentials.
- 700 Stunden Weiterbildung qualifizieren allenfalls einen
Heilhilfsberuf, nicht aber einen Osteopathen, der im
Primärkontakt arbeitet.
- Die Beschränkung auf den Bereich der Weiterbildung
berücksichtigt nicht die grundständig ausgebildeten Osteopathen.
Die Patientensicherheit wird hierdurch nicht gewährleistet.
Pressekontakt:
Akademie für Osteopathie e.V. (AFO)
Römerschanzweg 5, 82131 Gauting
Tel. 089 / 893 400 68
info(at)osteopathie-akademie.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. (BAO)
Römergasse 9
D-65199 Wiesbaden
Tel. 0611-3418858
info(at)bao-osteopathie.de
Bundesverband Osteopathie e.V. (bvo)
Eda Ismail, Christoph Newiger
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hartstr. 8
85386 Eching
Tel.: 089 / 31 90 36 46
bvo(at)logos-mb.de
Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e.V. (DVOM)
Leibnizstrasse 7
72202 Nagold
Tel. 074 52/88 80 92-0
org(at)dvom.de
Register der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH
Salinstraße 3
83022 Rosenheim
Tel. 089 / 179580-54
info(at)r-o-d.info
Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)
Michaela Wehr
Presse-Öffentlichkeitsarbeit
Untere Albrechtstraße 15
65185 Wiesbaden
Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05
presse(at)osteopathie.de