Einführung der neuen Top-Level-Domains - Schutz von Markenrechten geht vor
(PresseBox) - Im Spätsommer 2013 fällt der Startschuss für die ersten neuen Top-Level-Domains (TLDs). Markeninhaber sind gut beraten, eine Registrierung ihrer wichtigen Markennamen beim Trademark Clearinghouse (TMCH) durchführen, um diese vor unerwünschten Registrierungen als Domainnamen zu schützen. Zudem können damit Registrierungen für die eigene Marke vereinfacht ausgeführt werden, da dies bei den neuen TLDs innerhalb der Sunrise-Phase ausschließlich nach erfolgter Registrierung von Marken beim TMCH möglich ist.
Domainers Registrar ist bereits bekannt als innovativer Anbieter von Domainregistrierungen für Groß- und Firmenkunden. Als zusätzlicher Dienst können künftig auch Markeneintragungen beim Trademark Clearinghouse automatisiert über das benutzerfreundliche Webinterface vorgenommen werden. Domainers.de tritt als direkter Vertreter des Markeninhabers auf und übernimmt dabei die Prüfung der eingereichten Dokumente vor der Weiterleitung an das Trademark Clearinghouse.
Trademark Clearinghouse - Schutz für Markeninhaber
Im Zuge der Einführung der neuen Top-Level-Domains, wie beispielsweise .WEB, .SHOP oder .BAYERN hat ICANN das Trademark Clearinghouse als zentrales Register für Markennamen eingeführt. Dort eingetragene Markennamen und zugehörige, ähnliche Begriffe werden vor unberechtigten Domain-Registrierungen besser geschützt und der Markeninhaber kann von einem vereinfachten Sunrise-Registrierungsverfahren profitieren.
In der Sunrise-Phase kann der Markeninhaber mit Hilfe eines elektronischen Zertifikats seine Berechtigung nachweisen. Hierzu erhält der beim TMCH eingetragene Markeninhaber eine signierte Datei mit den Markendaten - Signed Mark Data (SMD) - mit der er die Registrierung des Markennamens unter einer neuen TLD über einen beliebigen Registrar ausführen kann. Das Zertifikat ist grundsätzlich für alle neuen TLDs gültig, die aufwendige Validierung je Domain-Registrierung entfällt.
Beim sogenannten "Trademark Claims Service" wird ein Domain-Inhaber automatisch über die bestehenden Markenrechte informiert, sobald er die Registrierung eines beim TMCH eingetragenen Namens versucht. Um die Registrierung auszuführen, muss der beantragende Domain-Inhaber (Registrant) explizit bestätigen, die mitgeteilten Namensrechte nicht zu verletzen. Im Falle der Registrierung wird der Markeninhaber automatisiert über die Domain-Registrierung und den Domain-Inhaber informiert und kann gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Domainers Registrar GmbH Trademark Clearinghouse-Services
Obwohl der Zeitpunkt der Eintragung beim TMCH offiziell keine Rolle spielt (es gilt kein first-come-first-served), empfiehlt sich eine frühzeitige Eintragung vor dem Beginn der ersten Sunrise-Phasen, da somit die termingerechte Bearbeitung beim Trademark Clearinghouse sichergestellt ist. Der Preis für eine Markeneintragung beim TMCH richtet sich nach der Laufzeit. Bei drei- und fünfjährigen Eintragungen wird ein Rabatt geboten.
Die Domainers Registrar GmbH hat ihren Sitz in Köln und zählt mit mehr als 130.000 verwalteten Domains zu den 20 größten DENIC-Mitgliedern. Das Unternehmen bietet individuelle Lösungen speziell für Domainer zur Verwaltung des gesamten Domain-Portfolios. Unter mehr als 340 Domain-Endungen (TLDs) können Domains schnell und unkompliziert registriert und mit einem benutzerfreundlichen Web-Interface komfortabel verwaltet werden.
Die Domainers Registrar GmbH hat ihren Sitz in Köln und zählt mit mehr als 130.000 verwalteten Domains zu den 20 größten DENIC-Mitgliedern. Das Unternehmen bietet individuelle Lösungen speziell für Domainer zur Verwaltung des gesamten Domain-Portfolios. Unter mehr als 340 Domain-Endungen (TLDs) können Domains schnell und unkompliziert registriert und mit einem benutzerfreundlichen Web-Interface komfortabel verwaltet werden.