(firmenpresse) - Rechtsanwaltskammer Koblenz. Beim Erbrechtstag am 07.11.2013 in Bad Kreuznach erklären Rechtsanwalt Georg Kaiser, Rechtsanwalt Joachim Müller und Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer, was es im Erbrecht zu beachten gibt, um Steuern zu sparen und in einer Patchworkfamilie niemanden zu benachteiligen.
Im Folgenden nun einige kniffelige Fälle zum Thema Erbrecht und wie man solche Situationen hätte vermeiden können.
1.) Der Erblasser macht ein Testament, in welchem er seine Ehefrau als Erbin einsetzt. Für den Fall, dass diese vor ihm verstirbt, erhalten die beiden gemeinsamen Kinder das Erbe. Seine Ehefrau fand diesen Gedanken gut und errichtete kurz darauf ein entsprechendes Testament. Zehn Jahre später starb nun der Ehemann und die Witwe musste feststellen, dass ihr Mann in einem weiteren Testament mit einem jüngeren Datum seiner langjährigen Sekretärin hunderttausend Euro vermacht hatte. So hart es für die Witwe war, aber das Testament war wirksam. Hätte sie verhindern wollen, dass ihr Ehemann ein solches Testament hinter ihrem Rücken errichtet, hätte sie mit ihm zusammen ein gemeinschaftliches „Ehegattentestament“ aufsetzen müssen, beispielsweise in Gestalt eines so genannten „Berliner Testamentes“, in welchem sich beide Ehegatten wechselseitig zu Erben des Längstlebenden einsetzen. Ein davon abweichendes Einzeltestament wäre dann unwirksam gewesen.
2.) Der vermögende Unternehmer hatte seinen im Betrieb als Geschäftsführer tätigen Stiefsohn in einem Testament, von dem er ihm sogar „zur Beruhigung“ eine Kopie überließ, zum alleinigen Erben eingesetzt. Der Stiefsohn erledigte seinen Job ebenso engagiert wie unterbezahlt. Dies in der Erwartung, er erbe ja ohnehin einmal alles. Nach dem Tod des Stiefvaters musste er zu seinem Entsetzen feststellen, dass dieser seine langjährige Betreuerin zur Alleinerbin eingesetzt hatte. Als Stiefsohn hatte der Betroffene noch nicht einmal Pflichtteilansprüche. Er hätte auf den Abschluss eines notariell beurkundeten Erbvertrages bestehen müssen.
3.) Ein Pensionär starb bei einem Autounfall. Seine Ehefrau wurde schwer verletzt und starb drei Wochen später im Krankenhaus. Aufgrund des Berliner Testamentes beerbte der Ehefrau zunächst den Ehemann. Erbin der Ehefrau wurde dann die gemeinsame Tochter. Der Nachlass des Vaters war mit einer Million Euro überschuldet, das Vermögen der Mutter hatte, bevor der Vater starb, einen positiven Wert von 1,2 Millionen Euro. Die Tochter fand sich damit ab, dass sie per Saldo lediglich 200.000 Euro geerbt hatte. Hätte die Familie sich rechtzeitig beraten lassen, hätte man der Mutter empfohlen, dass Erbe ihres Mannes auszuschlagen. Die Tochter hätte das Erbe des Vaters ebenfalls ausgeschlagen und das unbelastete Vermögen der Mutter geerbt.
Weitere Informationen zum Thema „Erbrecht“ erhalten Sie auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 07.11.2013, 17:30 Uhr im Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24 in Bad Kreuznach. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info(at)schottpr.com
Alle interessierten Verbraucher sind eingeladen! Der Eintritt ist frei!
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Landge-richtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.