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DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: OFAC informiert Deutsche Börse AG Tochter Clearstream, dass sie ihre Ermittlungen gegen Clearstream abgeschlossen hat - eine Entscheidung über einen Vergleich mit OFAC steht noch aus

ID: 970285

(ots) - Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich

28.10.2013 19:13

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Deutsche Börse AG: OFAC informiert Deutsche Börse AG Tochter Clearstream,
dass sie ihre Ermittlungen gegen Clearstream abgeschlossen hat - eine
Entscheidung über einen Vergleich mit OFAC steht noch aus

Die U.S.-amerikanische Exportkontrollbehörde Office of Foreign Assets
Control ('OFAC'), hat heute der Clearstream Banking S.A. ('Clearstream'),
eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG,
mitgeteilt, dass sie ihre Ermittlungen gegen Clearstream wegen möglicher
Verletzungen von U.S.-Sanktionen abgeschlossen hat. Die Entscheidung ist im
Anschluss an die seit Januar 2013 laufenden Gespräche mit OFAC gefallen,
als OFAC Clearstream ihre vorläufige Einschätzung über eine noch zu
verhängende Geldstrafe mitgeteilt hatte. OFAC hat Clearstream darüber
informiert, dass, wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Mitteilung über eine
formelle noch zu verhängende Strafe erließe, diese eine Strafzahlung in
Höhe von USD 168.780.000 beinhalten würde. Clearstream hat nunmehr die
Möglichkeit, die Angelegenheit im Wege eines Vergleichs beizulegen. Der
vergleichsweise zu zahlende Betrag würde in diesem Fall um 10 Prozent auf
USD 151.902.000 reduziert. Im Rahmen der Ermittlungen hatte OFAC die
Unterhaltung eines Sammelkontos durch Clearstream in den Vereinigten
Staaten sowie bestimmte Wertpapierübertragungen innerhalb des
Abwicklungssystems der Clearstream im Jahr 2008 untersucht. Diese
Wertpapierübertragungen hingen mit einer Entscheidung der Clearstream aus
dem Jahr 2007 zusammen, die Konten ihrer iranischen Kunden zu schließen.




Die Deutsche Börse AG hatte über den Sachverhalt bereits im Rahmen der
Ad-hoc-Meldung vom 9. Januar 2013 informiert. Ein Vergleich mit der OFAC
würde keine endgültige Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes durch
Clearstream begründen.

Die zuständigen Gremien innerhalb der Gruppe Deutsche Börse werden die
erhaltenen Informationen prüfen und über einen Vergleich mit OFAC
entscheiden.

Die Gruppe Deutsche Börse wird einen Betrag in der Größenordnung
übereinstimmend mit der heutigen Benachrichtigung durch OFAC im Abschluss
des dritten Quartals 2013 als Rückstellung berücksichtigen.


Kontakt:
Nicolas Nonnenmacher
Tel.: +352 2 43-3 61 15


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Börse AG
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Deutschland
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Datum: 28.10.2013 - 19:17 Uhr
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