(ots) - Monopolkommission nimmt christliche
Wohlfahrtsverbände ins Visier
Fragen nach Mischfinanzierung und Transparenz - "Kartellartiges
Erscheinungsbild"
Osnabrück.- In der durch die Affäre um den Limburger Bischof
Franz-Peter Tebartz-van Elst ausgelösten Debatte um das Verhältnis
von Kirche und Staat gerät nun auch das System der christlichen
Wohlfahrtsverbände in die Kritik. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung"
(Dienstag) berichtet, erwägt die Monopolkommission der
Bundesregierung, die Frage der Wohlfahrtspflege und kirchlichen
Verbände wie Caritas und Diakonie in einem neuen Hauptgutachten einer
Prüfung zu unterziehen.
Bereits 1998 hatte die Monopolkommission in einem Gutachten
moniert, dass die Arbeit der Sozialverbände durch ein "kartellartiges
Erscheinungsbild" geprägt sei. Ferner werfe die schwer überschaubare
Mischfinanzierung Fragen nach Transparenz auf und führe zu
Fehlentwicklungen. So würden die Verbände Leistungen erbringen, über
deren Bedarf und Preise sie zugleich in staatlichen Gremien
mitentscheiden, erläuterte der Kommissionsvorsitzende Daniel Zimmer
in der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
In ihrem früheren Gutachten kritisierten die Wissenschaftler
außerdem, dass die Träger kein Interesse daran hätten, effizient zu
arbeiten. Die ihnen zugestandene Gemeinnützigkeit beinhalte das
Gebot, keine Gewinne zu machen. Dies verlocke dazu, immer neue
Betätigungsfelder für die Verwendung freier Mittel zu finden und so
Marktmacht und Einfluss laufend auszuweiten. Auch würden unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten überflüssige Einrichtungen
quersubventioniert. Dieser Effekt habe zu einem Ãœberangebot an
sozialer Beratung und Betreuung geführt und belaste die Bürger durch
überhöhten Einsatz von Steuergeldern und Mitteln der
Sozialversicherung, attestierten die Prüfer.
Das Argument der Kirchen, durch Spenden und ehrenamtliches
Engagement Leistungen billiger zu erbringen als ein privater
Konkurrent, überzeugte die Monopolkommission seinerzeit nicht. Im
ersten Fall blieben die hohen Kosten unberücksichtigt, die beim
Einwerben der Spenden entstünden. Im zweiten Fall stünde dem Einsatz
ehrenamtlicher Helfer ein erheblicher institutioneller Aufwand durch
Schulung, Verwaltung und Koordination sowie gegebenenfalls die
Zahlung von Entschädigungen oder Auslagenersatz gegenüber. Auch
entstünden volkswirtschaftlich beträchtliche Nebenkosten, wenn ein
Helfer beispielsweise ein staatlich subventioniertes soziales Jahr
ableiste, durch das er dem Arbeitsmarkt darüber hinaus später zur
Verfügung stünde als möglich.
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