(ots) - Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet,
gegenüber seinen Mitarbeitern eine bestimmte Sorgfaltspflicht
einzuhalten. Aber auch jeder Arbeitnehmer muss sich an die
Vorschriften halten. Das Tragen geeigneter Schutzausrüstung ist für
den Arbeitnehmer genauso Pflicht, wie es die des Arbeitgebers ist,
Gefahrenstellen zu verhindern und zu beseitigen. Ob an der
Schlagbohrmaschine oder beim Fensterputzen: Der Arbeitsschutz hat
höchste Priorität. "Damit Mitarbeiter und Chef problemlos durch den
Arbeitsalltag kommen, sollten sich Unternehmen nach bestimmten
Arbeitsschutzkriterien zertifizieren lassen", rät Gjergj Dojani,
Experte für Arbeitsschutz von TÜV Rheinland.
Arbeitsschutz ist kein Selbstzweck
Damit während der Arbeit keine Unfälle passieren, sind sowohl
Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gefordert. Im Idealfall erstellen
Mitarbeiter und Betriebsleitung gemeinsam eine Gefährdungsbeurteilung
und legen zusammen entsprechende Schutzmaßnahmen fest. Das erhöht
sowohl die Akzeptanz als auch die Wirksamkeit der festgelegten
Maßnahmen bei den Mitarbeitern. Zu Problemen führen oft unklare
Vertragsbedingungen und Unterbeauftragungen von Tätigkeiten. In
diesem Fall empfiehlt es sich, die jeweiligen Tätigkeiten,
insbesondere die Verantwortung, genau festzulegen und zu
koordinieren. "Hier sind Arbeitsschutzmanagementsystem-Normen wie zum
Beispiel SCC unerlässlich", betont Dojani.
Neue Norm für einheitlichen Arbeitsschutz
Um den Arbeitsschutz weltweit zu vereinheitlichen, arbeitet TÃœV
Rheinland zurzeit an der Entwicklung einer neuen Arbeitsschutznorm
mit. Bisher hat fast jedes Land seine eigene Norm. "Dieser regionale
Wildwuchs hört nun auf", sagt Dojani. Die neue Norm soll für alle
Unternehmen gelten - egal, ob Stahlwerk oder Verwaltung. Weltweit
soll die neue Norm Gültigkeit haben. Sie löst die "Occupational
Health and Safety Assessment Series", kurz BS OHSAS 18001:2007, aus
dem Jahr 2007 ab.
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