(ots) - Quietschende Reifen, verbeultes Blech - was
nun? Für rund 41 Prozent der Deutschen ist die Antwort klar: Sie sind
überzeugt davon, dass sie nach einem Verkehrsunfall die Polizei rufen
müssen. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des
Kfz-Direktversicherers R+V24. Dabei ist es bei leichteren Unfällen
keineswegs vorgeschrieben, die Beamten zu verständigen. "Entsteht bei
einem Zusammenstoß lediglich ein Blechschaden, können Betroffene dies
auch untereinander regeln", erklärt Ela Orth von R+V24. Damit können
sich die Unfallbeteiligten oft viel Zeit und Aufwand sparen - und der
Polizei mehrere hunderttausend Einsätze pro Jahr.
Die aktuelle Studie der R+V24 zeigt: Jeder dritte Mann würde nach
einem Unfall in jedem Fall die Polizei rufen (33 Prozent). Bei den
Frauen würde sogar fast jede zweite die Notrufnummer wählen (48
Prozent). Das bedeutet mehr als eine Million Polizeieinsätze - von
denen viele nicht notwendig wären: Auf deutschen Straßen hat es 2012
zwar 2,5 Millionen Mal gekracht. Doch bei mehr als 80 Prozent der
Unfälle blieb es bei leichten Sachschäden.
Bei solchen "Bagatellschäden" müssen die Betroffenen die Polizei
nicht verständigen. "Sind beide Parteien sich einig, können sie auch
ohne die Beamten ihre Personalien austauschen", so Ela Orth von der
R+V24.
Wichtige Tipps für die Unfallbeteiligten
- Unfallbericht ausfüllen: Autofahrer sollten immer eine Kopie im
Auto aufbewahren.
- Gut zu wissen: Der Unfallbericht gilt nicht als
Schuldanerkenntnis.
- Unfallstelle fotografieren. Adressen von Zeugen notieren.
Wann Unfallbeteiligte die Polizei rufen sollten
- Wenn es Verletzte gab.
- Bei unklarer Schuldfrage.
- Bei hohen Sachschäden.
- Wenn der Unfallgegner betrunken ist.
- Wenn der Unfallgegner aus dem Ausland kommt.
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