(ots) - Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin
sein. Da kann man dem Landgericht Köln nur beipflichten. Kunden, die
einen Internet-Pauschaltarif wählen, erwarten zu Recht, dass sie
damit tatsächlich unbegrenzt surfen können - auch wenn im
Kleingedruckten steht, dass das Tempo bei Erreichen einer bestimmten
Datenmenge gedrosselt werden darf.
Die dringend nötige Stärkung der Verbraucherrechte ist aber nur
eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht die Frage, wie
der weitere Ausbau der Netze finanziert werden soll. Angesichts der
dafür nötigen Milliardeninvestitionen scheint es nicht abwegig, gemäß
dem Verursacherprinzip jene stärker zur Kasse zu bitten, die die
Infrastruktur besonders intensiv nutzen. Ob sich Vielsurfer-Zuschläge
langfristig am Markt etablieren können, wird letztlich der Wettbewerb
entscheiden. In jedem Fall, so zeigt das Kölner Urteil, müssen die
Verträge so transparent gestaltet werden, dass Kunden auf den ersten
Blick klar ist, worauf sie sich einlassen.
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