(ots) - Verdienter Sieg
Mit ihrem Urteil haben die Kölner Richter die Drosselpläne der
Telekom zunächst einmal abgewürgt. Das ist zweifellos ein verdienter
Sieg der Verbraucherschützer. Ein generelles Verbot von
Drossel-Tarifen ist das aber nicht. Es geht allein um Täuschung im
Zusammenhang mit dem Begriff Flatrate.
Und was ist, wenn die Telekom und andere Anbieter dem Kind in
Zukunft einfach einen anderen Namen geben? Die Frage nach der
Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität, der
Gleichbehandlung von Daten, ist weiterhin ungeklärt: Offenheit und
Neutralität sind aber die Grundlage für die Architektur und das
Funktionieren des Internets, wie wir es kennen. Der Gesetzgeber muss
dringend dafür sorgen, dass das so bleibt.
Waltraud Messmann
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