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Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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HIRSCH Servo AG
A-9555 Glanegg 58, Kärnten
Tel. Nr. +43 (0)4277 2211 0
Homepage: www.hirsch-gruppe.com
ANMELDUNG: E-Mail Adresse: anmeldung.hirschservo(at)hauptversammlung.at
Fax Nr.: +43 (0)1 8900 500 73
SWIFT: GIBAATWGGMS
Wertpapier-Kenn-Nr. AT0000849757
Einladung
zu der am Donnerstag, den 28. November 2013, um 11 Uhr in der BKS
Bank Zentrale, Veranstaltungssaal, St. Veiter Ring 43, A-9020
Klagenfurt stattfindenden
18. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und
dem Corporate Governance - Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht, jeweils zum 30. Juni 2013, sowie des Berichtes
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/2013 2. Bericht über
die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. Juni 2013
ausgewiesenen Bilanzergebnisses 3. Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des
Aufsichtsrates 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der
Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates 5. Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013/2014 6. Beschlussfassung über eine Änderung von Punkt XV der
Satzung der HIRSCH Servo AG dahingehend, dass die Bestimmung,
wonach bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen Notars genügt, ersatzlos
entfällt.
- Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich
nach § 111 Abs. 1. und 2. AktG durch Nachweis des Anteilsbesitzes.
Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung, somit das Ende des 18.11.2013. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft unter der
oben angeführten Adresse in Schriftform oder Textform (auch per
Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per E-Mail) bis längstens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 25.11.2013,
zugehen muss. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a
AktG wird verwiesen. - Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der
Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem
Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und die
Beschlussvorschläge sind zur Einsicht für Aktionäre in den
Räumlichkeiten der Gesellschaft während der Geschäftszeiten aufgelegt
und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. - Die Aktionäre haben
die Möglichkeit, ab dem 07.11.2013 bei der Gesellschaft oder auf
deren Homepage in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4. AktG
Einsicht zu nehmen. - Den Aktionären steht das Recht zu, zu
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen
das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und
das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das
Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, das ist der 07.11.2013, und das Recht nach § 110
AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das
ist der 19.11.2013, von jedem Aktionär in schriftlicher Form (auch
per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per E-Mail) gegenüber der
Gesellschaft geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen über
diese Rechte sind auf der Homepage der Gesellschaft für jeden
Aktionär zugänglich. - Auf das Recht jedes Aktionärs, sich in der
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen,
wird hingewiesen (§ 113 AktG und § 114 AktG). Jeder Aktionär, der zur
Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine
natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich, das heißt mit
Unterschrift des Aktionärs, oder in Textform erteilt werden.
"Textform" bedeutet, dass die Vollmacht in einer Urkunde oder auf
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete
Weise abgegeben, die Person des Aktionärs genannt und der Abschluss
der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders
erkennbar gemacht wird. "Schriftlich" ist die Vollmacht auch dann,
wenn sie über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) übermittelt wird,
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Jedenfalls
ist die Übermittlung der Vollmacht per Telefax zulässig. Dies gilt
auch für den Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung einer solchen
Vollmacht kann das auf der Homepage der Gesellschaft für ihre
Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular verwendet werden (§
114 Abs. 3. AktG). Dieses Formular ermöglicht auch die Erteilung
einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss
der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es
wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab
an die HIRSCH Servo AG an die oben angeführte Postanschrift,
E-Mail-Adresse bzw. Telefaxnummer zu übermitteln, wobei die Vollmacht
bzw. deren Widerruf in diesem Fall jedenfalls bis 27.11.2013, 16.00
Uhr, bei der Gesellschaft einlangen muss. - Alle zuvor bezeichneten
gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der
Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf Anfrage an
Aktionäre versandt. - Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Nominale
von EUR 3.635.000 eingeteilt in 500.000 Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum 30.10.2013 958 eigene
Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu
vorangeführtem Zeitpunkt 499.042. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen
amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder
Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.
Glanegg, am 31. Oktober 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Michaela Andritsch, Mobil: 0676/5784006
E-Mail: michaela.andritsch(at)hirsch-gruppe.com
www.hirsch-gruppe.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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