OLG zu Mitverschulden bei Verkehrsunfall
Für Inlineskater gelten Regeln des Fußgängerverkehrs
(PresseBox) - In diesem Fall kam es zu einem Unfall. Eine Inlineskaterin fuhr auf der Straße und aufgrund einer Linkskurve auf die Gegenfahrbahn. Sie stieß mit einem entgegen kommenden Auto zusammen, wobei sie als Inlineskaterin selbstverständlich den Kürzeren zog und den größeren Schaden erlitt. Vor dem OLG war aber die Frage zu klären, ob sie den Schaden selbst tragen muss bzw. in welchem Umfang...
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Datum: 31.10.2013 - 08:45 Uhr
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